Neue Weisung der BA zu § 7 SGB II
Die BA hat eine neue Weisung zu § 7 SGB II herausgegeben, laut ihrem Bekunden gab es nachfolgende wesentliche Änderungen:
Rz. 7.20: Gleichstellung gemäß § 2 Absatz 3 FreizügG/EU und bei Mutterschutz und Elternzeit.
Rz. 7.61a: Bei Heimataufenthalten von Asyl- und Schutzberechtigten ist eine verschlüsselte E-Mail mit der entsprechenden Mitteilung an das BAMF zu übersenden. Hierfür ist die E-Mail-Adresse aus dem Adressbuch externe Kontakte zu verwenden. Nähere Informationen zur Verschlüsselung entnehmen Sie bitte dem Kapitel 6.3 der Anleitung-E-Mail-Verschlüsselung.
• Rz. 7.95: Anpassungen und Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung (BSG Urteil vom 5.8.2021 Az. B 4 AS 26/20 R) zur Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung („Probewohnen“).
• Rz. 7.162: Leistungsausschluss bei Bezug von Leistungen nach dem AFBG aufgrund eines Wahlrechts zwischen Leistungen nach dem AFBG und BAföG.
Diese und alle anderen BA Weisungen gibt es hier: https://t1p.de/buca