Lohndumping verhindern, Leiharbeit strikt begrenzen
Deregulierung im großen Stil
Als die Leiharbeit im Jahr 1972 eingeführt wurde, galten klare Regeln. Ein Missbrauch auf Kosten der Beschäftigten sollte verhindert werden. Bereits Mitt der 1980iger Jahre begannen die verschiedenen Regierungskoalisationen damit, in kleinen Schritt die Schutzvorschriften abzubauen. Aber erst die damalige Bundesregierung aus SPD und Grüne hat dem Lohndumping im Jahr 2002 Tür und Tor geöffnet:
Die Ausleihdauer ist seitdem nicht mehr beschränkt. Unternehmen können Leiharbeitskräfte dauerhaft einsetzen. Auch das sogenannte Synchronisationsvrbot haben SPD und Grüne aufehoben. Dieses Verbot hat zuvor verhndert, dass Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen für die Dauer ihres Einsatzes im Kundenunternehmen angestellt werden. Die folgendschwere Änderung wr jedoch, dass der neu aufgenommene Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" durch eine Öffnungsklausel sofort wieder ausgehebelt wurde. Völlig legal darf seitdem durch Tarifverträge für Leiharbeitskräfte von diesem Grundsat abgewichen werden. Leiharbeit ist moderns Sklaventum. Leiharbeitskräfte erhalten 30 % weniger Lohn als Festangestellt für die gleiche Arbeit. In Eizelfällen sogar 50 % weniger. Ein Sakndal ist, dass jeder 8. Beschäfte in der Leiharbeitsbranche einen so niedrigen Lohn erhält, dass er diesen mit Hartz IV aufstocken muss.
Die Leiharbeit muss wieder klaren Regeln unterworfen werden. Daher fordert die LINKE:
Grundsatz "Gleicher Lohn und gleiche Arbeitbedingungen" muss ohne Ausnahme gelten.
Die Verleihdauer ist wieder auf drei Monate zu begrenzen, um zu verhindern, dass Leiharbeit reguläre Beschäftigung dauerhaft verdrängt.
Betriebs- und Personalräte im Entleihbetrieb erhalten ein zwingendes Mitbestimmungsrecht über den Einsatz von Leiharbeit.
Leiharbeitskräfte erhalten zusätzlich zu ihrem Lohn eine Flexibilitätsprämie in Höhe von 10 % des Bruttolohnes.
Das Synochronisationsverbot wird wieder eingeführt.
Befristete Beschäftigung bei Leihfirmen sowie der Einsatz von Leiharbeitskräften als StreikbrecherInnen müssen verboten werden.
Ein flächendecker gesetzlicher Mindestlohn der in diser Legislaturperiode auf 10 Euro pro Stunde angehoben wird, mluss die allgemeine Untergrnze für alle Beschäften bilden
Quelle: Die LINKE im Bundestag
Jutta Krellman/Klaus Ernst