16. Mai 2022   Themen

Bundestag stimmt Einmalzahlung und Sofortzuschlagsgesetz incl. Regelungen zu den UkrainerInnen zu


Das Gesetz ist jetzt verabschiedet und wird wirksam. Darin geregelt sind u.a.:

a. „Einmalzahlung“ für höhere Lebenshaltungskosten von 200 € im Juli 2022
Einmalzahlung in Höhe von 200 €  im Juli 2022 für SGB II-, SGB XII-, AsylbLG- und BVB- Leistungsbeziehende, die im Juli 2022 im Leistungsbezug sind und Leistungen in der RB-Stufe 1 + 2 erhalten. à Kein Antrag erforderlich.
Rechtsgrundlage: § 73 SGB II, § 144 SGB XII, § 16 AsylbLG; § 88d BVG, Infos: https://t1p.de/lxels

b.  Familienzuschuss von 100 € pro Kind, bis 25 Jahre (à Auszahlung über Kindergeldstelle) im Juli 2022
Rechtsgrundlage:  § 6 Abs. 3 BKGG,  Infos: https://t1p.de/ymwn8



c. Anspruch der Ukraine-Flüchtlinge auf SGB II- und SGB XII- Leistungen ab 1. Juni 2022
Ausländern mit Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG (Vorübergehender Schutz aufgrund der Massenzustromrichtlinie der EU) haben ab 01.Juni 2022 Anspruch auf SGB II / SGB XII – Leistungen (§ 74 SGB II/§ 146 SGB XII). Ist keine Fiktionsbescheinigung vorhanden, sind weiterhin AsylbLG – Leistungen zu erbringen.
Rechtsgrundlage: § 74 SGB II / § 146 SGB XII, Infos: https://t1p.de/7p81d

 

Kurze Bewertung zum Thema Einmalzahlungs- und Sofortzuschlagsgesetz-
Vorschlag eines Kürzungsmoratoriums

Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG sind deutlich zu niedrig. Sie stellen schon lange  nicht mehr das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum da. Das Bundesamt für Statistik hat im April 2022 eine Inflationsrate von 7,4 % festgestellt.
Die Bundesregierung versucht diese Unterdeckung mit den 200 EUR aufs Jahr, aus Einmalzahlungs- und Sofortzuschlagsgesetz, also 16,66 EUR im Monat zu kompensieren. Es wird damit versucht die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen zu kaschieren, weil die Regierung davon ausgehen kann, dass kaum ein Gericht sich an das Thema dran traut und sie somit wieder einmal mit der planmäßigen Unterdeckung durchkommen. Mit den 16,66 EUR sind die Preissteigerungen nicht im Entferntesten gedeckt. Nicht ohne Grund wurde von der LAG der Jobcenterleiter in NRW Alarm geschlagen oder hat der Sozialdezernent der Stadt Essen eine Anhebung der Regelleistungen von 100 EUR pro Monat gefordert. Die Sozialverbände, Betroffenenorganisationen, die Gewerkschaften bis zum Kinderschutzbund schlagen Alarm und fordern, dass es eine deutliche Berücksichtigung dieser Preissteigerungsraten geben muss. 16,66 EUR faktische Regelsatzanhebung sind auf jeden Fall absolut unzureichend und ein Witz.
 
Dann kommt hinzu, dass ein ganzer Teil der Leistungsbeziehenden noch nicht mal sämtliche ihnen eigentlich zustehenden Existenzminimumsleistungen auch erhält. Rund 450.000 Haushalte bekommen rund 87 EUR monatlich nicht an Unterkunftskosten gezahlt, in einzelnen Kommunen beträgt die Unterdeckung weit mehr, so beim  Jobcenter Ebersberg durchschnittlich 234,84 EUR im Monat, in München 213,13 EUR und in Dachau 198,47 EUR werden pro gekürztem Haushalt an KdU nicht anerkannt.  Hinzukommen noch nicht vollständig übernommene Heizkosten bei ungefähr 100.000 Haushalten. Auch finden 100.000-fach Aufrechnungen von Darlehen und Erstattungs- und Ersatzleistungen von bis zu 30 % des Regelsatzes, also bis 134,70 EUR, statt.
Diese Beispiele machen deutlich, dass vielmals noch nicht einmal das „Existenzminimum“ zur Auszahlung gebracht wird. Durch diese Nichtberücksichtigung tatsächlicher Kosten, Aufrechnung und Geltendmachung sonstiger Forderungen wird die Existenz nicht mehr vertretbar drastisch unterschritten.

Hier ist die Politik gefordert, ein eindeutiges Kürzungsmoratorium einzuführen. Keine Kürzungen der Unterkunft und Heizung, ohne Ausnahme und in allen Fällen. Aussetzung aller  Aufrechnung von Darlehen und Aufrechnungen von  Ersatz- und Erstattungsansprüchen  und ein Moratorium bei der Geltendmachung von Forderungen über die Forderungseinzugsstellen der Bundesagentur für Arbeit und der Einzugsstellen der kommunalen Jobcenter und weiteren Leistungsträger .
Dieses umfassende Kürzungsmoratorium muss sofort einsetzen und sollte mind. bis Ende 2023 laufen. Das geht nur durch Gesetzesänderung, daher ist hier und heute die Politik gefragt.

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