21. Juni 2022   Themen

Verfassungsrechtlicher Rahmen für die Regelung der stationären medizinischen Versorgung

Quelle: Deutscher Bundestag - Wissenschaftlicherdienst

Verfassungsrechtlicher Rahmen für die Regelung der stationären
medizinischen Versorgung

1.VerfassungsrechtlicheAnforderungenandie stationäreVersorgung

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verbürgt das Recht aufLeben und körperliche Unversehrtheit.Der Staat
muss sich schützend und förderndvor dieseGrundrechte stellenund rechtswidrige Eingriffe ab-
wehren.

1AusArt. 2 Abs. 2 Satz 1 GGin Verbindung mit demSozialstaatsprinzipnach Art.20
Abs. 1 GGwirddieobjektivePflichtdes Staatesabgeleitet, leistungsfähige medizinische Versor-
gungsstrukturenzu schaffen.

2Dies umfasst sowohl ein funktionsfähiges Sozialversicherungssystem
als auch Einrichtungen dergesundheitlichen Daseinsvorsorge.

3 Eine besondere Ausprägung der allgemeinen Pflicht zur Schaffung leistungsfähiger medizinischer
Versorgungsstrukturen ist der sogenanntestationäreSicherstellungsauftrag, der denStaatdazu
verpflichtet,dafür Sorgezutragen, dass sowohl qualitativ als auch quantitativ ausreichend statio-
näre medizinische Versorgungseinrichtungenvorhanden sind.

4Leistungsspektrum, Anzahl und
räumliche Verteilung derKrankenhäuser müssendabeisicherstellen, dass alle Patientenin zumut-
barer Entfernung eine dem Bedarf angemessene Versorgung erhaltenkönnen.

5Gesetzlich versicherten Patienten muss aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG der Zugang zubedarfsgerechter Behandlung genauso eröffnet sein wie privat Versicherten.

6
1
BVerfGE 56, 54 (73).
2
Kunig/Kämmerer, in: von Münch/Kunig, GG, 7. Auflage 2021, Art. 2 Rn. 113; vgl. BVerfGE 57, 70 (99).
3
Stollmann/Wollschläger, in: Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, § 79 Rn. 2.
4
Quaas, in: Quaas/Zuck/Clemens, Medizinrecht, 4. Auflage 2018, § 25 Rn. 23; Stollmann/Wollschläger, in: Laufs/
Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, § 79 Rn. 4.

5
Stollmann/Wollschläger, in: Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, § 79 Rn. 6.
6
Stollmann/Wollschläger, in: Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, § 79 Rn. 12.
Wissenschaftliche Dienste
Kurzinformation

Verfassungsrecht

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute5
Gestern8
Woche44
Monat5
Insgesamt94187
 

Anmeldung