Verfassungsrechtlicher Rahmen für die Regelung der stationären medizinischen Versorgung
Quelle: Deutscher Bundestag - Wissenschaftlicherdienst
Verfassungsrechtlicher Rahmen für die Regelung der stationären
medizinischen Versorgung
1.VerfassungsrechtlicheAnforderungenandie stationäreVersorgung
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verbürgt das Recht aufLeben und körperliche Unversehrtheit.Der Staat
muss sich schützend und förderndvor dieseGrundrechte stellenund rechtswidrige Eingriffe ab-
wehren.
1AusArt. 2 Abs. 2 Satz 1 GGin Verbindung mit demSozialstaatsprinzipnach Art.20
Abs. 1 GGwirddieobjektivePflichtdes Staatesabgeleitet, leistungsfähige medizinische Versor-
gungsstrukturenzu schaffen.
2Dies umfasst sowohl ein funktionsfähiges Sozialversicherungssystem
als auch Einrichtungen dergesundheitlichen Daseinsvorsorge.
3 Eine besondere Ausprägung der allgemeinen Pflicht zur Schaffung leistungsfähiger medizinischer
Versorgungsstrukturen ist der sogenanntestationäreSicherstellungsauftrag, der denStaatdazu
verpflichtet,dafür Sorgezutragen, dass sowohl qualitativ als auch quantitativ ausreichend statio-
näre medizinische Versorgungseinrichtungenvorhanden sind.
4Leistungsspektrum, Anzahl und
räumliche Verteilung derKrankenhäuser müssendabeisicherstellen, dass alle Patientenin zumut-
barer Entfernung eine dem Bedarf angemessene Versorgung erhaltenkönnen.
5Gesetzlich versicherten Patienten muss aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG der Zugang zubedarfsgerechter Behandlung genauso eröffnet sein wie privat Versicherten.
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1BVerfGE 56, 54 (73).
2Kunig/Kämmerer, in: von Münch/Kunig, GG, 7. Auflage 2021, Art. 2 Rn. 113; vgl. BVerfGE 57, 70 (99).
3Stollmann/Wollschläger, in: Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, § 79 Rn. 2.
4Quaas, in: Quaas/Zuck/Clemens, Medizinrecht, 4. Auflage 2018, § 25 Rn. 23; Stollmann/Wollschläger, in: Laufs/
Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, § 79 Rn. 4.
5Stollmann/Wollschläger, in: Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, § 79 Rn. 6.
6Stollmann/Wollschläger, in: Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, § 79 Rn. 12.
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