25. Juni 2022
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Bundestag: Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gestrichen
Ärzte können künftig über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft ausführlich informieren, ohne mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen zu müssen. Der Bundestag hat am Freitag, 24. Juni 202, mit den Stimmen von SPD, Bündnis90/Grüne, FDP und der Linksfraktion die Streichung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsaabrüche im StGB (§ 219a StGB) gebilligt.
Dem Gesetzentwurf (20/1635; 20/1980; 20/2137 Nr. 8) zufolge wird Paragraf 219a ersatzlos gestrichen. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden.