26. Juni 2022
Themen
SGB XII: BMAS zur Realisierbarkeit ausländischer Renten für in Deutschland lebende Menschen mit Rentenansprüchen aus Russland und der Ukraine
Die Realisierbarkeit ausländischer Renten für in Deutschland lebende Menschen mit Rentenansprüchen aus Russland und der Ukraine.
Hier hat das BMAS vom 4. März 2022 einen deutlichen Hinweis herausgegeben, dass nicht realisierbare Renten nicht als Einkommen anzurechnen sind. Einige Sozialämter ignorieren hier deutlich die Rechts- und die Weisungslage. Rechtlich ist die Sache relativ einfach, wenn Renten aus Russland oder der Ukraine nicht fließen, sind sie kein Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 SGB XII und dürfen in keinem einzigen Fall als Einkommen angerechnet werden. Dazu ergänzend die Hinweise des BMAS zum Download: https://t1p.de/gmyo3