12. Juli 2022
Themen
SG Detmold zur Verjährung von Darlehensforderungen nach drei Jahren nach § 195 BGB
Das SG Detmold hat mit Gerichtsbescheid vom 15. Juni 2022 - S 35 AS 520/21 entschieden: wenn das Jobcenter bei einer auf Darlehensbasis gewährten Kaution und gleichzeitiger unwiderruflicher Abtretungserklärung die Rückzahlung der Kaution nicht innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis über die Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter gefordert hat, dass dann der Anspruch des Jobcenters auf Rückerstattung gegen den Leistungsberechtigten entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195 BGB) verjährt ist. Mehr dazu mit Gerichtsbescheid: https://t1p.de/9bby8
Dies dürfte die erste bekannte Entscheidung zur Verjährung von Darlehensforderungen außerhalb der 30 Jahre Regel sein.