05. August 2022   Themen

LSG NRW: Kosten zur Anschaffung eines Gasheizofen sind als KdU zu übernehmen

Landessozialgericht NRW: Kosten zur Anschaffung eines Gasheizofen sind als KdU zu übernehmen

Das LSG NRW hat aktuell entschieden, dass auch einmalige Kosten zur Anschaffung eine Gasheizofens, wenn dies zur Bewohnbarmachung der Wohnung erforderlich und die Heizung nicht Teil der Mietsache ist, als KdU im SGB II zu übernehmen ist. (LSG NRW 5.5.2022 – L 19 AS 1736/21). Wegen identischer Rechtslage wird dies auch im SGB XII Anzuwenden sein. Mehr: https://t1p.de/aup

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute5
Gestern8
Woche44
Monat5
Insgesamt94187
 

Anmeldung