05. August 2022
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LSG NRW: Kosten zur Anschaffung eines Gasheizofen sind als KdU zu übernehmen
Landessozialgericht NRW: Kosten zur Anschaffung eines Gasheizofen sind als KdU zu übernehmen
Das LSG NRW hat aktuell entschieden, dass auch einmalige Kosten zur Anschaffung eine Gasheizofens, wenn dies zur Bewohnbarmachung der Wohnung erforderlich und die Heizung nicht Teil der Mietsache ist, als KdU im SGB II zu übernehmen ist. (LSG NRW 5.5.2022 – L 19 AS 1736/21). Wegen identischer Rechtslage wird dies auch im SGB XII Anzuwenden sein. Mehr: https://t1p.de/aup