30. Oktober 2022   Themen

Neue Weisung der BA zu § 12a SGB II

Die BA hat eine neue Weisung zu § 12a SGB II herausgegeben, also der Pflicht zur Beantragung vorrangiger Leistungen. Sollten die Regelungen zur Änderungen des SGB II / Bürgerfeld zum Tragen kommen., kann die BA die Weisung im Januar direkt wieder ändern, weil dann die Pflicht zur Beantragung von Altersrente mit Abschlägen entfällt.

Die Weisung ist hier zu finden: https://t1p.de/buca

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