03. Januar 2023   Themen

Die Finanzverwaltung warnt vor Kriminellen / der Verbraucherschutz vor Eintreibung von Uraltschulden durch ein Anwaltsbüro

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt vor Telefonanrufen durch Kriminelle bei Bürgerinnen und Bürgern, die derzeit im Namen von angeblichen Pfändungsabteilungen der heimischen Finanzämter durchgeführt werden. Die Kriminellen geben dabei an, dass eine Steuerhinterziehung bzw. eine offene Forderung eines Finanzamts in der Höhe von 500 Euro vorliegen würde und versuchen die Betroffenen zur Bekanntgabe der persönlichen Kontoinformationen zu verleiten.

Das BMF betont, dass die Telefonanrufe nicht vom BMF oder den Finanzämtern getätigt werden und es sich hierbei um einen telefonischen Betrugsversuch und falsche Forderungen handelt. Informationen des BMF erfolgen grundsätzlich in Form von Bescheiden und werden per Post oder in die FinanzOnline-Databox zugestellt. Das BMF fordert Bürgerinnen und Bürger niemals am Telefon oder per E-Mail zur Bekanntgabe von persönlichen Daten wie Passwörtern, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen auf Wenn Sie einen derartigen Telefonanruf oder einen Anruf, bei dem ähnliche Behauptungen getätigt werden, erhalten, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen telefonischen Betrugsversuch. Folgen Sie auf keinen Fall den Forderungen der Kriminellen! Geben Sie unter keinen Umständen persönliche Daten wie Passwörter, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen am Telefon oder per E-Mail bekannt! Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurden bereits Maßnahmen gegen diesen Betrugsversuch veranlasst.

Ebenso warnt der Verbraucherschutz vor Eintreibung von Uraltschulden

Die Postbank verschickt offenbar Mahnungen über Uraltschulden von längst aufgelösten Konten. Dabei arbeitet sie mit dem Rechtsanwalt Heyl und einem Inkassobüro namens Accredis zusammen.

Die Postbank, die seit 2011 der Deutschen Bank gehört, soll demnach Forderungen über hunderte Euro an Kunden stellen, die schon jahrelang kein Konto mehr dort besitzen. Bei Nichterfüllung der Mahnungen droht die Bank mit Einschaltung des Rechtsanwalts Ralf Heyl und dem Inkassobüros Accredis. Allerdings sind die Zahlungsfristen derart kurz, dass der Verbraucher laut Spiegel „keine Chance hat, angemessen zu reagieren“. Das widerspreche der Schadensminimierungspflicht, die auch für die Postbank gilt.

Diese argumentiert, dass sie als Privatunternehmen dafür sorgen müsse, ausstehende Zahlungen einzutreiben. Dennoch entsteht der Eindruck, dass die Postbank aus uralten, strittigen Forderungen ein unseriöses Geschäftsmodell macht und an den Mahngebühren kräftig mitverdient. Zwar sind Bank und Heyl bzw. Accredis nicht unmittelbar verbandelt, bei genauerem Hinsehen ergibt sich jedoch durchaus eine Verbindung. Die Postbank hält nämlich 51% an einem Unternehmen, das Telefon- und Schreibarbeiten für den Rechtsanwalt und das Inkassobüro übernimmt.
Einige Tipps für betroffene Verbraucher:
1. Prüfen Sie, ob die Schulden nicht schon verjährt sind. Sofern zuvor kein Mahnbescheid erstellt wurde ist dies nach drei Jahren der Fall.
2. Mahngebühren dürfen erst ab der zweiten Mahnung und auch nur in angemessener Höhe erhoben werden. Zu hohe Mahngebühren müssen nicht bezahlt werden – das gilt sowohl für Forderungen der Bank als auch für die des Inkassobüros. Bewegen sich die Gebühren also über dem Standardsatz von 5-10€ sind sie oft unzulässig.
3. Lassen Sie sich nicht von der Androhung rechtlicher Konsequenzen durch den Rechtsanwalt Heyl einschüchtern. Sind die Forderungen unberechtigt oder verjährt, können Verbraucher prüfen, ob eine Anzeige ihrerseits wegen Nötigung und Betrugs angebracht ist.

 

 

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