Machtmissbrauch durch Hartz-IV-Behörden
Ein ausnehmend bösartiger Fall im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Ulrich Engelke, 06.12.2012
Hartz-IV ist für die Betroffenen kein Zuckerschlecken, auch wenn es in den Medien und von den Regierungsparteien gern anders dargestellt wird. Mit zunehmender Tendenz schalten und walten verantwortliche Mitarbeiter in den Jobcentren willkürlich, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Es nimmt nicht der Missbrauch von Sozialleistungen zu, sondern der Missbrauch der Macht, den die Jobcenter über die Hilfebedürftigen ausüben.
Ein besonders bösartiger Fall ist mir aktuell aus dem Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg bekannt. Von dem Betroffenen bin ich mehrfach als Beistand hinzugezogen worden u. a. auch zu einem Gespräch mit der Teamleiterin.
Näheres zu diesem Fall:
Der Betroffene musste seine Arbeitsstelle als Koch aufgeben, weil er unter schweren allergischen Reaktionen u. a. gegen bestimmte Lebensmittel und Luftverunreinigungen leidet. Die Lunge ist akut geschädigt. Das ist dem Jobcenter bekannt, da die Gutachten des ärztlichen Dienstes ihnen vorliegen.
Bei einem Gespräch in meiner Anwesenheit wurde die Finanzierung eines Personenbeförderungsscheines von der Teamleiterin u. a. deshalb abgelehnt, weil möglicherweise bereits die Emissionen der Fahrgäste aus deren Kleidung für den Betroffenen unverträglich sein könnten …!
Momentan werden meinem Bekannten Kürzungen seiner Hilfeleistungen von 60% angedroht, weil er die Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs in einer Tischlerei verweigert hat. Auch ich kenne die Gutachten des ärztlichen Dienstes. Daher weiß ich, dass die Lunge meines Bekannten bereits geschädigt ist und die Aufnahme einer Tätigkeit in einer Tischlerei für ihn akute Lebensgefahr bedeuten würde. Dies wurde dem Jobcenter unmittelbar auch mitgeteilt.
Die Sanktionsdrohung folgte prompt.
Derartige Sachbearbeiter, wie diese Teamleiterin, welche die von mir mit verfasste Stellungnahme als Durchschrift erhielt, gehören aus dem Verkehr gezogen. Wie weit muss man sich vom Normalmenschlichen entfernt haben, um dergestalt handeln zu können? Dieser Fall ist ein besonders abscheulicher Fall von Machtmissbrauch durch ein Amt.
Deutschland entartet wieder einmal.
StGB § 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.