Eckpunkte zur Kindergrundsicherung veröffentlicht
Das BMFSFJ hat ein Eckpunktepapier zur sog. Kindergrundsicherung erstellt, dies aber nur über interne Kanäle weitergegeben und nicht auf der Website des Ministeriums veröffentlicht, ein merkwürdiges Gehabe. Zumindest werden an dem Papier die Grundzüge der Kindergrundsicherung ersichtlich.
Die Kindergrundsicherung soll aus einem „Garantiebetrag” und einem „Zusatzbetrag” bestehen. Der Garantiebetrag soll unabhängig von Einkommen und Vermögen für jedes Kind bezahlt werden. Er soll so hoch sein, wie die steuerliche Entlastung, die sich aus der Steuerfreiheit des Existenzminimums von Kindern ergibt, allerhöchstens sein kann. Das BMFSFJ stellt auf seiner Website einen kleinen Erklärfilm zur Verfügung, diesen gibt es hier: https://t1p.de/be4cn
Das Eckpunktepapier des BMFSFJ zur Kindergrundsicherung gibt es hier: https://t1p.de/m0qgj