05. März 2023   Themen

Newsletter des Bayerischen Flüchtlingsrats | 03/2023

PRO ASYL und der Niedersächsischen Flüchtlingsrat haben für vom Erdbeben in Syrien und der Türkei betroffene Menschen hilfreiche Informationen zusammengestellt. Eine Zusammenfassung finden Sie hier:

Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung von Besuchervisa abgestimmt. Leider richtet sich dies – entgegen vorheriger Ankündigungen – momentan nur an türkische Staatsangehörige, die eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen müssen. Diese finden Sie hier.

Für syrische Staatsangehörige, die durch das Erdbeben betroffenen sind, sind bisher leider keine erleichterten Bedingungen festgelegt worden. Nach unserer Einschätzung besteht für syrische Staatsangehörige kaum eine Chance, ein Besuchervisum zu erhalten. Hierfür muss bereits bei der Beantragung eine Rückreiseabsicht erkennbar sein, die bei Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten grundsätzlich angezweifelt wird.

Besuchervisa sind grundsätzlich nur für 90 Tage gültig. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Weitere Infos dazu findet ihr auf unserer Homepage >>>

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