15. Mai 2023   Themen

Tacheles-Stellungnahme zum SGB XII- und SGB XIV-Anpassungsgesetz

Die Regierung hat ein Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze als Referentenentwurf vorgelegt. Der Verein Tacheles wurde im Rahmen der sog. Verbändeanhörung gebeten, dazu eine Stellungnahme abzugeben.

Die Stellungnahme von Tacheles umfasst drei Punkte:

1. Teil: Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren

 

2. Teil: Notwendige Änderungen im SGB XII zur Anpassung an das SGB II

3. Teil: Sonstige notwendige Änderungen, damit ein menschenwürdiges Leben mit Mindestsicherungsleistungen in Zeiten der Inflation möglich bleibt.

Insbesondere ging es uns dabei um die systematische Diskriminierung der SGB XII-Leistungsbeziehende gegenüber den Leistungsberechtigten nach dem SGB II aufzuzeigen und eine Anpassung zu fordern. Diese Benachteiligung stellt eine unzulässige Diskriminierung aufgrund von Alter, Krankheit oder Aufenthaltsstatus dar. Diese Benachteiligung und Diskriminierung muss unverzüglich beendet werden! Gleichzeitig haben wir auf die verschärfte Diskriminierung im dritten Grundsicherungssystem für Geflüchtete hingewiesen und klargestellt, dass diese ebenfalls unbedingt beendet werden muss. Alle drei Systeme sind in ein einheitliches Mindestsicherungssystem umzuwandeln.

Hier geht es zum Gesetzesentwurf und der 23-seitigen Stellungnahme von Tacheles: https://t1p.de/v3ivy

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