15. Mai 2023   Themen

WoGG-Weisungen zur Verjährung von Erstattungsansprüchen

Das BSG hat mit Urteil vom 4. März 2021 - B 11 AL 5/20 R entschieden, dass Erstattungsansprüche von Sozialbehörden nach vier Jahren verjähren, diese Verjährung wird nur gehemmt, wenn es einen weiteren Feststellungs- oder Durchsetzungsbescheid nach § 52 Absatz 1 Satz 1 SGB X gibt.
Weitere Infos: https://t1p.de/bdx1l
Dazu auch ein FAQ im Bezug auf das SGB II von der BA: https://t1p.de/1hkn
Nun die Dienstanweisung des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Wohngeldgesetz, in der die Verjährung in Bezug auf das WoGG dargelegt wird: https://t1p.de/awdl9

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