28. Juni 2023   Themen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt Entwurf der SGB II - Erreichbarkeitsverordnung vor

Das BMAS hat einen Entwurf der SGB II-Erreichbarkeitsverordnung vorgelegt, diese soll dann den Namen "ErrV" erhalten. Diese Erreichbarkeitsverordnung enthält einige wirklich gute Änderungen, im Kern: Wegfall der persönlichen postalischen Erreichbarkeit, Ausweitung des orts- und zeitnahen Bereichs und weitere wichtige Gründe für Unerreichbarkeit Leistungsbeziehender.

 


Grade der erste Punkt, der Wegfall der persönlichen postalischen Erreichbarkeit wird erhebliche Bedeutung haben, da nunmehr Behördenpost nicht mehr persönlich in Empfang genommen werden muss, sondern nun auch von Dritten. Die Behördenpost kann dann den Betreffenden digital übersandt werden. Das wird eine Riesenerleichterung insbesondere für wohnungslose und obdachlose Menschen bedeuten. Die Stellen zur postalischen Erreichbarkeit dieser Personengruppen könnten ihren Servicebereich dadurch deutlich ausweiten.

Bemerkenswert ist aber, dass das BMAS in allen SGB II/SGB XII - Änderungen der letzten Jahre Tacheles immer im Rahmen der sog. Verbändeanhörung um vorherige Stellungnahme gebeten hatte. Von dieser Möglichkeit hat Tacheles immer ausgiebig Gebrauch gemacht und einige der Anmerkungen von Tacheles haben so auch Eingang in die Gesetzesänderungen gefunden. Dieses Mal wurde Tacheles nicht um Stellungnahme gefragt. Wir stellen uns schon die Frage warum und werden diese auch dem BMAS stellen. Derweilen entsteht der Eindruck, dass sachkundige Kritik und auch Anregung nicht gewünscht sind?
Den Entwurf der SGB II-Erreichbarkeitsverordnung mit Kurzstellungnahme gibt es auf der Tacheleswebseite unter: https://t1p.de/9c5zb

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