28. Juni 2023   Themen

Evident unzureichender Regelbedarf nach dem SGB II für die Jahre 2021 und 2022

Rechtsanwalt Schulte-Bräucker berichtet über zwei Verfahren, die derzeit beim LSG NRW anhängig sind. Unter den Aktenzeichen L 12 AS 741/23 (Regelbedarf 2021 und L 12 AS 668/23 (Regelbedarf 2022) wird nunmehr durch das Landessozialgericht geprüft, ob die Regelsätze in den Jahren 2021 und 2022 noch ausreichend bemessen sind. Der Kollege trägt verschiedene (zutreffende) Gründe vor, nach denen die Höhe des Regelsatzes für die Jahre 2021 und 2021 als evident unzureichend anzusehen sind.

RA Lars Schulte-Bräucker gibt den Hinweis, dass in Parallelverfahren, in denen es um die Höhe des Regelsatzes geht, ein Antrag auf Ruhendstellen gestellt werden sollte, bis diese beiden Verfahren entschieden sind.
Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass in einem Verfahren bei 4. Senat (!) des BSG, in dem es um eine Nichtzulassungsbeschwerde in Bezug auf die Höhe der Pauschale von 150 EUR in der Coronapandemie ging, vom BSG Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.
Das bedeutet, die genannten Verfahren, einschließlich das beim BSG werden interessant. Weitere Infos unter: https://t1p.de/lx52t

Mehr Informationen

Empfehlungen des DV zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung


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Aus dem Vorwort: „Die Einführung einer Kindergrundsicherung bietet nach Ansicht des Deutschen Vereins je nach Ausgestaltung die Möglichkeit, Armut bei Kindern effektiver zu bekämpfen, ihre Teilhabemöglichkeiten sicherzustellen und Chancengerechtig­keit zu fördern. Gleichzeitig kann sie dazu beitragen, das System der familienbe­zogenen Transferleistungen zu vereinfachen“.
Daher sollten die Empfehlungen in den Planungen rund um die Kindergrundsicherung unbedingt berücksichtigt werden.
Diese gibt es hier: https://t1p.de/dxcru



Neue Weisung der BA zum SGB II
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Die BA hat die Fachlichen Weisungen zu § 44a SGB II - Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit überarbeitet und an die geltende Rechtslage angepasst.
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen gibt es hier: https://t1p.de/hudjv
Die Weisung gibt es unter § 44a SGB II hier zu finden: https://t1p.de/buca  

Kurzer Hinweis: zum 1.7.2023 kommt es im Rahmen der Änderungen rund um das Bürgergeld zu einer Reihe von Änderungen. Es ist nicht im Entferntesten verständlich, warum die dahingehenden Weisungen von der BA nicht oder nur sehr zögerlich veröffentlicht werden.

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