Regelleistungen im SGB II/SGB XII sind zu niedrig. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags belegt: Gesunde Ernährung ist in der Grundsicherung kaum möglich
Von den Beträgen, die bei der Regelsatzberechnung für Lebensmittel angesetzt werden, kann man sich nicht gesund ernähren. Für Kinder drohen sogar Störungen beim Wachstum und bei der Entwicklung des Gehirns. Jessica Tatti, die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, hat beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags einen Überblick über die Fachliteratur in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist eindeutig:
Die Fachwelt ist sich fast komplett einig, dass der Regelsatz-Anteil nicht für gesunde Ernährung ausreicht. Von elf Studien und sonstigen Fachäußerungen, die der Wissenschaftliche Dienst dazu ausgewertet haben, kommt nur eine zu einem anderen Ergebnis, und diese Arbeit von 2008 ist extrem umstritten.
Zentrales Ergebnis dieser Dokumentation der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages ist:
Fünf Studien, die sich auf das geltende Berechnungsmodell des Regelbedarfs beziehen und jeweils auf eigenständigen empirischen Untersuchungen basieren, kommen zu dem Ergebnis, dass der Regelbedarfs-Anteil für Ernährung nicht für eine gesunde Ernährung ausreicht. Von allen Studien und sonstigen Fachäußerungen, die die Wissenschaftlichen Dienste ausgewertet haben, kommt nur eine Arbeit aus dem Jahr 2008 zu dem Ergebnis, dass der Regelsatz-Anteil für Ernährung ausreicht4, und genau diese Arbeit ist extrem umstritten.
Zum Nachlesen der Überblick vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags: https://t1p.de/37p72