04. September 2023   Themen

Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung vorgelegt

Das Familienministerium hat nun den Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung vorgelegt. In der sog. Verbändeanhörung wurde diesen eine Frist von einer Woche zur Stellungnahme zugestanden. Eine Frist von einer Woche für eine Stellungnahme zu der „wichtigsten Sozialreform dieser Legislaturperiode“ ist wahrlich nicht geeignet, die Expertise der Verbände zu erlangen. Bei dem Gesetzesvorhaben handelt es sich um eine hochkomplexe Fragestellung, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden soll. Es werden in 11 Artikeln eine Reihe Gesetze mit nicht geringer Komplexität geändert, die selbst für Fachleute in der Kürze der Zeit kaum überschaubar sind.


Der Verein Tacheles wird dazu, auch wenn er nicht gefragt wurde, eine umfassende Stellungnahme abgeben. Im Großen und Ganzen ist die sog. „Kindergrundsicherung“ eine Enttäuschung. Sie ist faktisch eine Verwaltungsreform für den bisherigen Kinderzuschlag. Von der Kindergrundsicherung profitieren verdienende Familien, Familien ohne eigenes Einkommen haben davon kaum Verbesserungen. Kinderarmut wird mit der Reform auf jeden Fall nicht oder nur unwesentlich verringert.

Hier geht es zum Gesetzesentwurf: https://t1p.de/huinb

Die Stellungnahme von Tacheles wird dann im Laufe der Woche auf der Tacheleswebseite veröffentlicht.

Andreas Aust von der Forschungsstelle des Paritätischen hat in einem lesenswerten Artikel die Kindergrundsicherung bewertet: Neuer Name, alte Leistungen, hier zum Nachlesen: https://t1p.de/qblpi

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