Wohnkostenlücken im SGB II
Im Jahr 2021 betrug die durchschnittliche Wohnkostenlücke (also die nicht vom Jobcenter übernommenen Unterkunfts- und Heizkosten) bundesweit 437 Millionen Euro. Durchschnittlich wurden 91 Euro je Monat von den SGB II-Beziehenden nicht übernommen. Bei Familien mit Kindern sogar 106 Euro.
Diese Kürzung erfolgt bei knapp 400.000 Haushalten (siehe Thomé NL 32/2022, Nr. 5, Download: https://t1p.de/dky5w)
Für das Jahr 2022 sind noch keine Zahlen bekannt.
Aber durch eine Recherche des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist bekannt geworden, dass allein im Jahr 2020 durch Sozialgerichte in 24 Fällen rechtswidrige, also zu niedrige, KdU Richtwerte festgestellt wurden.
Siehe dazu: https://t1p.de/e3w3v
Ein aktuelles Beispiel dafür ist die vermutlich rechtswidrige Festsetzung der Unterkunftskosten im Landkreis Göttingen, bei der zum 01.08.2023 für 1 Personen Haushalte die KdU von 540 Euro auf 511 Euro gesenkt wurden.
Es ist auf den ersten Blick klar, dass Mieten, d.h. ja auch inkl. Betriebskosten, nicht preiswerter, sondern nur teurer werden.
Es ist anzunehmen, dass der LK Göttingen irgendwann zu der Liste der Jobcenter gehören wird, deren Mietwert wieder einmal vom Gericht kassiert werden wird. Bis dahin wird der Landkreis aber viel Geld „gespart“ haben. Natürlich auf Kosten der Einkommensschwachen.