SG HH gesteht einem Blinden SGB II-Bezieher den Anspruch auf unverschlüsselte Bescheidübersendung zu
Die Jobcenter argumentieren damit, dass sie zum Schutz der Leistungsberechtigten nicht mehr unverschlüsselt per Mail mit Jobcenterkunden kommunizieren wollen.
Dazu führt das SG HH sehr klar aus: gibt der Leistungsberechtigte die Zustimmung zur unverschlüsselten Kommunikation, dann hat die Behörde dem zu folgen (SG HH 30.06.2023 - S 39 AS 517/23). Download: https://t1p.de/jkeo3
Dazu auch: https://t1p.de/2bq0d
Kommentar: Bundesweit versuchen die Jobcenter auf Weisung der BA die eMailkommunikation zurückzuschrauben und auf die Plattform JobcenterDigital zu verlagern. Im Hamburger Fall hat das SG Hamburg klargestellt, dass der Anspruch auf nichtverschlüsselten Zugang besteht. Vorliegend bei einem blinden Menschen, aber grundsätzlich bei jedem, der oder die das wünscht. Es wird nochmal auf unseren Diskurs zur eben nicht „bürgerfreundliche Verwaltung“ am Beispiel des Jobcenter Hagen verwiesen: https://t1p.de/t62w4
Hier ist die BA gefordert ihre Verwaltungspraxis zu ändern!