16. Oktober 2023   Themen

Die gewollte Ungleichbehandlung zwischen SGB XII und SGB II

Die Fraktion der CDU/ CSU im Deutschen Bundestag fragt bei der Bundesregierung nach, warum die Menschen, die Grundsicherung nach SGB XII beziehen, gegenüber denen, die Leistungen nach SGB II bekommen in diversen Regelungen diskriminiert und benachteiligt werden. Vorliegend, warum der Vermögensfreibetrag im SGB XII 10.000 EUR im SGB II 15.000 EUR beträgt.



Die Antwort der Bundesregierung: „Beim SGB II steht das Fördern und Fordern im Vordergrund. Das in § 1 SGB II normierte Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist,

durch geeignete unterstützende Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass erwerbsfähige

Leistungsberechtigte durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ihre Hilfebedürftigkeit

möglichst zügig und vollständig beenden.“ Und „bei den Beziehenden von Grundsicherung nach dem SGB XII regelmäßig um solche Personen, die weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein können, die Regelaltersgrenze überschritten haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind. Eine Vermittlung in Arbeit sieht das Leistungssystem des SGB XII - anders als das des SGB II - indes nicht vor. Insofern ist bei diesen Personenkreisen aufgrund der unterschiedlichen Systematik und Zielsetzung des SGB II und des SGB XII eine unterschiedliche Behandlung folgerichtig.“

Mit anderen Worten: Gleichbehandlung und ein Leben in Würde, zählt bei den SGB XII’ern nicht, da sie zur kapitalistischen Verwertung nicht mehr gebraucht werden und daher „folgerichtig“ abgeschrieben sind.     
Die dahingehende Antwort der Bundesregierung ist hier zu finden: https://t1p.de/2ik8b
Diese Ungleichbehandlung muss aufhören! Tacheles hat diese in seiner Stellungnahme zum   SGB XII- und SGB XIV-Anpassungsgesetz vom 9.5.2023 umfassend herausgearbeitet und kritisiert: https://t1p.de/v3ivy

Hier sind Sozialverbände und Politik gefragt, überfällige Reformen durchzuführen und ggf. eine Zustimmung im Bundesrat bei fehlender Anpassung zum SGB XII- und SGB XIV-Anpassungsgesetz zu verweigern und damit eine Gleichbehandlung durchzusetzen.


Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) ist eine seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland bestehende bedarfsorientierte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts bei Hilfebedürftigkeit.

Verantwortlich für diese Regelung: Das Kabinett Schröder II war das 19. Regierungskabinett der Bundesrepublik Deutschland. Es amtierte vom 22. Oktober 2002 bis zur Ernennung des Kabinetts Merkel I am 22. November 2005. Die Merkelregierung revidierte die Änderung nicht. Merke: Politiker haben ein kurzes Gedächtnis. Das beste Beispiel ist gerade Kanzler.

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