15. Juli 2019   Themen

StreamOn-Angebot verstößt gegen die Netzneutralität

Quelle: Finanzen.net

BONN (dpa-AFX) -

Die Deutsche Telekom muss ihre "Stream On"-Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern oder vom Markt nehmen.

Das Angebot verstoße gegen die Netzneutralität - der Datenverkehr werde also nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag in Münster mit (Aktzenzeichen 13 B 1734/18). In dem sogenannten Eilverfahren gab das Gericht der Bundesnetzagentur recht, die eine Änderung verfügt hatte. Ganz Schiffbruch erlitten hat die Telekom aber noch nicht, da ein separates Hauptsacheverfahren am Kölner Verwaltungsgericht noch läuft< - dieses hat nun aber keine aufschiebende Wirkung.

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