05. Juli 2020   Themen

Nordstream 2 - Wirtschaftsausschuss des Bundestages berät über Sanktionen gegen die USA

Beitrag: Roswitha Engelke

Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine öffentliche Sitzung zu dem neuen US-Gesetzentwurf „Protecting Europe's Energy Security Clarification Act of 2020" (PEESCA*) abgehalten.

PEESCA zielt darauf ab, die seit Dezember 2019 bestehenden Sanktionen auf alle Arbeiten an der Verlegung der „Nord Stream 2“-Pipeline auszudehnen. Somit würden alle Firmen sanktioniert, die Dienstleistungen, Versicherungen oder bestimmte Nachrüstungsdienste für Verlegeschiffe anbieten.

Der Ausschussvorsitzende, Dipl. Volkswirt u. Sozialökonom, Klaus Ernst (DIE LINKE.) lud zu dieser Sitzung Altkanzler Gerhard Schröder als Sachverständigen ein.

Schröder, ist Verwaltungsratschef von Nord Stream.

Über die Pipeline Nord Stream 2 soll Gas von Russland nach Deutschland gebracht werden. Bei der Nord Stream 2 AG mit Sitz im schweizerischen Zug ist der russische Konzern Gazprom formal einziger Anteilseigner.

Dazu kommen aber als "Unterstützer" andere Konzerne. Acht Milliarden Euro für den Bau der Pipeline stammen von fünf europäischen Firmen:

  • Uniper und Wintershall aus Deutschland,
  • OMV aus Österreich, Engie aus Frankreich
  •  niederländisch-britisch Shell
  • e.on
  • gasunie

Bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss geht es um das Thema "Sicherung der Souveränität deutscher und europäischer energiepolitischer Entscheidungen". Hintergrund sind vor allem Sanktionen der USA gegen Nord Stream 2.

 

Das neue Sanktionsgesetz PEESCA soll bestehende Sanktionen ergänzen. Die USA argumentieren, Deutschland begebe sich mit der Beteiligung an Nordstream 2  in Abhängigkeit von Russland.

In einer schriftlich bereits vorliegenden Stellungnahme für den Ausschuss bezeichnet Schröder die PEESCA-Sanktionen als einen breit angelegten, ungerechtfertigten "Angriff auf die europäische Wirtschaft" und einen nicht hinzunehmenden Eingriff in die EU-Souveränität und die Energiesicherheit Westeuropas.

"Über 120 Unternehmen in den Bereichen Schiffsbau, Ingenieurwesen, Umwelt und Sicherheit, die mit Nord Stream 2 arbeiten oder gearbeitet haben, sind direkt betroffen. Es geht hier um europäische, nicht russische Unternehmen, auf die gezielt wird. Hinter jedem dieser Unternehmen stehen europäische Arbeitsplätze, die in Gefahr sind."

Mit den Sanktionen rissen die USA das Heft des Handelns in der europäischen Energiepolitik an sich und zwängen den Europäern am langen Ende das teurere US-Flüssiggas auf, so Schröder.

Nord Stream 2 bedrohe die Energiesicherheit Europas nicht: "Im Gegenteil: Die Pipeline wird durch die Bereitstellung zusätzlicher Gasmengen sicherstellen, dass die Energiepreise für Europas Haushalte und Unternehmen bei steigender Nachfrage stabil bleiben."

Angeblich soll "PEESCA" Europa vor der Abhängigkeit Russlands schützen. Tatsäch aber geht es darum, dass die USA mehr von ihrem  Frackinggas nach Europa verkaufen wollen. Das Fracking-Verfahren wird zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl sowie zur Erschließung der Tiefengeothermie eingesetzt. Wegen schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt ist das Verfahren sehr umstritten. (Quelle: ntv.de, mdi/dpa)

 (*) PEESCA

Am 4. Juni 2020 haben die Senatoren der Vereinigten Staaten einen neuen Gesetzentwurf für drakonische rückwirkende Sanktionen gegen europäische Unternehmen, die am Projekt Nord Stream 2 beteiligt sind, eingebracht.

Bevor die USA im Dezember 2019 ihr vorheriges Gesetz über Sanktionen (Protecting Europe’s Energy Security Act – PEESA – Gesetz zum Schutz von Europas Energiesicherheit) gegen Nord Stream 2 in Kraft setzten, blieben die Kommission und der Auswärtige Dienst passiv, bis es zu spät war und das Gesetz verabschiedet wurde. Im Jahr 2017, als die USA ihre Rechtsvorschriften im Rahmen des „Countering America’s Adversaries through Sanctions Act“ (Gesetz zur Sanktionierung amerikafeindlicher Maßnahmen (CAATSA) angenommen hatten, in denen auf Nord Stream 2 Bezug genommen wurde, gelang es der Kommission, europäische Unternehmen besser zu schützen: Vor Abschluss des US-Gesetzgebungsverfahrens erklärte Präsident Jean-Claude Juncker, dass die EU bereit sei, innerhalb von Tagen angemessen zu handeln, wenn ihre Bedenken nicht ausreichend berücksichtigt würden. Zuvor wurde ein Kommissionssprecher von Reuters zitiert, der die vorgeschlagenen Sanktionen kritisierte.

1. Wird die Kommission europäische Unternehmen, die alle geltenden Gesetze vollständig einhalten, gegen diese jüngste Initiative „America First!“ verteidigen?

2. Welche Schritte wird die Kommission unternehmen, um seine Position den US-Entscheidungsträgern bekannt zu machen, bevor die neuen Sanktionen in Kraft treten?

3. Bereitet die Kommission seinerseits Gegenmaßnahmen gegen das Flüssigerdgas der USA und die „Energie-Dominanz“-Strategie von Präsident Trump vor?

 

 

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