15. Oktober 2020   Themen

CETA findet bereits Anwendung, das halten wir für verfassungswidriig

von Amira Mohamed Ali, 14. Oktober 2020

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die Rolle des Bundestags beim Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada. Die Linksfraktion hatte Organklage gegen den Bundestag eingereicht. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Amira Mohamed Ali, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, war zusammen mit Andrej Hunko, stellvertretender Vorsitzender, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Amira Mohamed Ali erklärt: „Dieses Freihandelsabkommen zwischen Kanada, der EU und ihren Mitgliedstaaten findet seit drei Jahren in Deutschland in großen Teilen bereits vorläufig Anwendung, ohne dass es darüber ein vom Parlament beschlossenes Gesetz gibt. Das halten wir für verfassungswidrig.

Vom CETA sind erhebliche, negative Auswirkungen unter dem Deckmantel des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs zu erwarten. Es besteht das große Risiko, dass Sozial-, Arbeits-, Umwelt- und auch Verbraucherschutzstandards als 'Handelshemmnisse' verstanden und als solche so weit wie möglich beseitigt werden. Das wollen wir nicht zulassen!

Gerade in diesen Zeiten braucht es starke Parlamente und eine funktionierende demokratische Kontrolle. Freihandelsabkommen wie CETA, die auch noch ohne gesetzliche Grundlage in Anwendung gebracht werden, zerstören das Ansehen von Politik und das Vertrauen in demokratische Strukturen. Dagegen kämpfen wir!“

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