Das Land Berlin darf die Konzession für den Stromnetzbetrieb vorerst nicht an den landeseigenen Betrieb Berlin Energie vergeben. Im Streit um die Vergabe des Stromnetzes ist die Berufung des Landes vor dem Kammergericht Berlin erfolglos geblieben, meldet das Gericht.
Stromnetz-Rekommunalisierung in Berlin weiterhin nicht in Sicht
Im Eilverfahren hat der Kartellsenat des Kammergerichts die Berufung zurückgewiesen. Damit folgt das Kammergericht einem Urteil des Landgerichts vom vergangenen November. Das Vergabeverfahren ist somit gestoppt und Vattenfall bleibt zunächst Betreiber des Stromnetzes in der Hauptstadt.
Kammergericht urteilt weniger drastisch
Allerdings besteht für das Land Berlin offenbar trotzdem weiterhin die Hoffnung, das Stromnetz in Zukunft wieder zu verstaatlichen. Denn die beiden Urteile unterschieden sich in der Begründung, wie eine Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen auf DNK-Nachfrage erklärte. Das Kammergericht habe sich die Bewertungen des Landesgerichts nicht zu eigen gemacht und stattdessen Punkte am Vergabeverfahren kritisiert, denen das Land beikommen könne.
Das Kammergericht begründete seine Entscheidung zum einen damit, dass das Land Berlin dem unterlegenen Bieter Vattenfall „im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang Akteneinsicht“ hätte gewähren müssen. Das sei jedoch nicht erfolgt. Zum anderen habe das Land Berlin materielle Fehler bei der Angebotsauswertung gemacht.
Im vergangenen November hatten die Richter am Landgericht hingegen die Vergabe untersagt, weil das Landesunternehmen sowohl personell als auch technisch für den Betrieb des Berliner Stromnetzes nicht geeignet hielten. Außerdem zweifelten sie die Neutralität der Vergabestelle an.
Rekommunalisierung nicht ausgeschlossen
Gegen das Urteil des Kammergerichts als letzte Instanz können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Das könnte aber auch gar nicht nötig sein: Zunächst werde nun die schriftliche Urteilsbegründung des Kammergerichts abgewartet, so die Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen. Dann könnte der Senat versuchen, die Punkte, die das Kammergericht moniert, zu korrigieren.