26. April 2020  

Wien: Fake Laws: Regierungswünsche als geltendes Recht hingestellt

Quelle: DiePresse >Gastkommentar
von Heinz Meditz

 Wien. Nach Ostern sind die Maßnahmen der Regierung zur Pandemiebekämpfung in die Verlängerung gegangen. Weder wurden handwerkliche Fehler behoben, noch wurde die Regierungskommunikation der Betretungsverbote an die tatsächliche Rechtslage angepasst. Stattdessen werden weiterhin via Pressekonferenzen, Twitter und Ministeriumswebsites politische Empfehlungen zu rechtlichen Verboten umgedeutet.

Einerseits wirkt dies nach außen direkt gegenüber den Menschen, die politische Empfehlungen nicht mehr von juristischen Verboten unterscheiden können und sich aus Angst vor Strafdrohungen in ihren Grundrechten viel stärker einschränken lassen, als dies verfassungsrechtlich möglich wäre. Problematischerweise wirkt dies aber auch intern auf die polizeilichen Vollzugsorgane, welche die Kommunikation der Regierung für geltendes Recht halten und so rechtswidrige Vollzugsakte setzen.



Analog zu Fake News könnte man fast schon von Fake Laws sprechen. Dazu drei Beispiele:

Erstens wurden Besuche in Wohnungen wiederholt von Regierungsseite als verboten dargestellt, obwohl weder das Covid-Maßnahmengesetz noch die zugehörige Betretungsverordnung das Zusammenkommen von Menschen im Privatbereich regeln. Juristisch war es immer erlaubt, in der eigenen Wohnung einen Gast zu empfangen. Ob es sinnvoll ist, war und ist jedem Einzelnen überlassen.

Zweitens wird auf der Website des Innenministeriums bis heute eine generelle Ausgangssperre (mit den Ausnahmen Gefahr im Verzug, Hilfeleistung, Deckung von Grundbedürfnissen, berufliche Zwecke) suggeriert. Nur in „dringenden, besonderen Ausnahmefällen“ dürfe man überhaupt ins Freie. In Wahrheit fordert die Betretungsverordnung (in § 2 Z 5) keinerlei Gründe für das Verlassen der Wohnung. Es ist also erlaubt, unter Wahrung von Mindestabständen jederzeit und ohne besonderen Grund und beliebig lang ins Freie zu gehen.

Phantomzahl zehn Trauernde

Drittes Beispiel: Es ist weiterhin erlaubt, an Begräbnissen teilzunehmen, sofern der Mindestabstand zu anderen Trauernden eingehalten wird und die Zahl der Teilnehmer sich am „engen familiären Kreis“ orientiert. Der Gesundheitsminister hingegen twittert persönlich einem trauernden Sohn mit mehr als zehn Geschwistern, es gäbe bei Begräbnissen eine maximale Teilnehmerzahl von zehn Personen. Eine Regierung mit hohen Vertrauenswerten ist in Krisenzeiten zu begrüßen. Aktuell strapaziert die Regierung aber dieses Vertrauen arg und untergräbt es damit. Erschwerend wirkt die Weigerung, Fehler zuzugeben und zu beheben.

Die Abwertung von Kritik als juristische Spitzfindigkeiten durch den Kanzler zeigt eine erstaunliche Geringschätzung des Rechtsstaats. Obwohl der zuständige Verfassungsdienst dem Bundeskanzleramt zugehört, werden Verfassungswidrigkeiten einzelnen Legisten im Gesundheitsministerium zugeschoben. Nebenbei wird auch der Verfassungsgerichtshof vorgeführt: Dieser könne ja die umstrittenen Normen prüfen. Wenn er entscheidet, werden diese aber ohnedies bereits außer Kraft sein.

Viel zu spät hat der Gesundheitsminister jetzt angekündigt, sich die Probleme näher anzusehen, sodass Millionen Menschen in einer akuten Krisensituation mit unklaren Rechtsnormen alleingelassen werden.
 
Umso beunruhigender ist es, dass die „Gemeinschaft der Rechtsanwender“ Wochen geschwiegen hat. Von Ausnahmen abgesehen, haben sich Mitglieder der Legal Community wie Verfassungs- und Verwaltungsrichter, Rechtsanwälte, Universitätsprofessoren und Grundrechtsaktivisten bis jetzt zu den massiven juristischen Problemen zu wenig und viel zu spät zu Wort gemeldet. Wer aber in einer derart fundamentalen Krise des Rechtsstaats und der Grundrechte schweigt, scheint zuzustimmen.

MMag. Dr. Meditz ist Verwaltungswissenschaftler, Jurist und Unternehmer;

Dr. Negwer ist ebenfalls Jurist, in den letzten Jahren unter anderem als Rechtsanwalt tätig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.04.2020)

 

 

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