16. Oktober 2015   Aktuell

Abschaffung der Pressefreiheit - die Einschränkung der Grundrechte schreitet voran, was noch?

Der Bundestag hat am Freitag, 16. Oktober 2015, nach zweiter und dritter Lesung die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen.

Ein Antrag der Linken, auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten (18/4971), fand keine Mehrheit.

Ein von der Regierungskoalition eingebrachter Gesetzentwurf (18/5088) wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/6391) in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der Koalition verabschiedet. Die Opposition stimmte gegen das Vorhaben, auch einige SPD-Abgeordnete votierten gegen die Vorlage oder enthielten sich. Für den Gesetzentwurf stimmten 404 Abgeordnete, 148 stimmten mit Nein, sieben weitere enthielten sich.

 

Linke: Bürger werden unter Generalverdacht gestellt

Die Opposition blieb wie in der Vergangenheit bei der grundsätzlichen Ablehnung der Speicherpflicht. Halina Wawzyniak (Die Linke) sagte, dass die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht erwiesen sei. Folglich müsse ein demokratischer Rechtsstaat „die Finger von einer Einschränkung der Grundrechte lassen“.

Das Argument, dass die gespeicherten Daten „möglicherweise, unter Umständen, vielleicht“ zur Aufklärung von Straftaten verwandt werden könnten, bedeute, die Bürger unter Generalverdacht zu stellen. „Ich habe mir etwas anderes unter der freiheitlich demokratischen Grundordnung vorgestellt“, sagte Wawzyniak.

 

Grüne kündigen Klage an

In eine ähnliche Richtung argumentiert Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen). Die Koalition habe nicht begründen können, „warum wir alle derartig verdächtig sind“. Zudem seien keine Alternativen, etwa das „Quick Freeze“-Verfahren, erwogen worden. „Wer die Sicherheitsideologie so weit treibt, dass er die Freiheit opfert, hat am Ende weder das eine noch das andere“, sagte die Rechtsausschussvorsitzende. Ihr Fraktionskollege Dr. Konstantin von Notz kündigte an, gegen das Gesetz gerichtlich vorzugehen.

Vertreter der Koalition verteidigten zudem den neu eingeführten Straftatbestand der Datenhehlerei gegen Kritik. Dieser sei schon deswegen nötig, da durch die Speicherpflicht der Pool der Daten erweitert werde, sagte Bundesjustizminister Maas. Zudem sei sichergestellt, dass auch Journalisten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, etwa beim Recherchieren, nicht unter Strafe fallen würden. Eine konkrete Veröffentlichungsabsicht müsse dafür nicht gegeben sein.

Vorwürfe der Linken und Grünen, wonach mit dem Straftatbestand auch sogenannte „Whistleblower“ gefährdet würden, wies der Justizminister ebenfalls zurück. (scr/16.10.2015)

Abstimmungsergebnis

 

MdB H.J. Barchmann SPD/ MdB G. Lach, Wahlkreis Helmstedt-Wolfsburg, stimmten für die Datenspeicherung. Möglicherweise sind sie im Zeitunglesen nicht so gut.

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