05. Juni 2018   Aktuell

Musterfeststellungsklage im Bundestag: Rechte der Verbraucher sollen gestärkt werden

Die Große Koalition aus Union und SPD hat endlich die Forderung der Linken aufgegriffen und den Gesetzentwurf zur Einführung von Musterfeststellungsklagen vorgelegt.

 

Damit sollen Verbände wie der Mieterschutzbund oder die Verbraucherzentrale stellvertretend für Gruppen von Betroffenen gegen Konzerne klagen können, die die Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht haben. Dabei drängt die Zeit: Ende des Jahres verjähren zum Beispiel die Ansprüche der vom Abgasbetrug betroffenen VW-Kunden.

Allerdings wollen die Linken den Gesetzentwurf der Bundesregierung nachbessern, damit die Musterfeststellungsklage nicht ähnlich wie die Mietpreisbremse zu einem „zahnlosen Tiger“ wird, so Victor Perli, niedersächsischer Bundestagsabgeordneter der LINKEN. Seine Kollegin Amira Mohamed Ali, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag, führt dazu aus: „Wir brauchen eine effektive Musterfeststellungsklage.

Der Entwurf der Regierung muss deshalb dringend überarbeitet werden. Im Moment ist es so, dass die Bürgerinnen und Bürger nach einer positiv abgeschlossenen Musterfeststellungsklage in einem zweiten Verfahren ihren Schadensersatz einklagen sollen. Das ist eine unnötige Hürde, die das Risiko birgt auf den eigenen Kosten sitzen zu bleiben“, so die Abgeordnete.

Die Bundesregierung will verhindern, dass Sammelklagen eine so weitreichende Wirkung wie in den USA entfalten. Verbände müssen hohe Hürden erfüllen, um klageberechtigt zu sein. So müssen sie zum Beispiel mindestens zehn Mitgliedsverbände haben oder 350 persönliche Mitglieder zählen. Zudem werden für Klage mindestens fünfzig Betroffene benötigt, während die EU-Kommission hier 2 Personen als ausreichend empfiehlt.

„Man muss der Regierung fast böse Absichten unterstellen. Die aufgestellten Hürden schließen die meisten Verbände als potentielle Kläger aus, so etwa eine Reihe von Umweltverbänden“, kommentiert Victor Perli. Zudem sei unklar wie die Öffentlichkeit von einer geplanten oder laufenden Klage erfahren soll. Bürgerinnen und Bürger sollen sich einer Klage laut dem Plan der Bundesregierung nicht mehr anschließen können, sobald der Prozess begonnen hat.

„Wenn die Merkel-Regierung ihr Vorhaben nicht verbessert, droht ein Scheitern wie bei der Mietpreisbremse: eine gute Idee, die so schlecht gestaltet und umgesetzt wird, dass sie wirkungslos bleibt“, mahnen die Abgeordneten der Linksfraktion.

 

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