28. Februar 2019   Aktuell

DIE LINKE fordert ein Whistleblower-Gesetz, das einen Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung ebenso beinhaltet wie einen medienrechtlichen Schutz

Das Justizministerium will mit einem neuen Gesetz eine EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen umsetzen. Der Gesetzentwurf ist allerdings problematisch: Er schützt Whistleblower unzureichend und könnte zur Gefahr für die Informationsfreiheit werden. Wie sein aktueller Gesetzentwurf zeigt, den wir hier erstmals veröffentlichen, missachtet das Ministerium allerdings den Schutz von Whistleblowern und gefährdet die Informationsfreiheit. (Quelle: NETZPOLITIK.ORG)

DIE LINKE spricht sich für einen besseren Schutz von Whisteblowern aus

Der Entwurf aus dem Hause von Justizministerin Katarina Barley (SPD) schlägt jedoch einen anderen Weg ein: So soll ein Whistleblower in Deutschland lediglich dann vor Strafverfolgung geschützt werden, wenn er oder sie „in der Absicht handelt, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen“.

Ob an der Veröffentlichung der Information selbst ein öffentliches Interesse besteht, würde danach keine Rolle spielen.

Die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, vor einer Klage auf Schadensersatz oder sonstigen Repressalien wiegt oft so schwer, dass die Betroffenen ihr Wissen für sich behalten. Die Erfahrung hat zudem gezeigt, dass interne Kontrollsysteme nur unzureichend funktionieren.

Es gibt einen handfesten Bedarf an mehr Zivilcourage in Wirtschaft und Gesellschaft

Für etwaige Repressalien benötigen sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Journalisten muss erlaubt sein, solche Quellen geheim zu halten. Und nicht-staatliche Organisationen, die Whistleblower unterstützen, indem sie ihnen Hilfe, Beratung und Infrastruktur zur Verfügung stellen, benötigen eine finanzielle Förderung.

Zivilcourage ist ein hohes Gut.

Eine partizipatorische, demokratische Gesellschaft braucht eine Kultur des Hinschauens und Sicheinmischens. Für die Entwicklung und Unterstützung einer solchen Kultur steht DIE LINKE auf allen Politikfeldern gleichermaßen ein.

Auch Niema Movassat Europa-Abgeordneter (DIE LINKE.), kritisiert in seiner Pressemitteilung von  27. Februar 2019den deutschen Sonderweg von Katharina Barley (SPD):

„Panama Papers, Snowden und die Cum-Ex Geschäfte haben in letzter Zeit eindrücklich bewiesen, welch unschätzbaren Wert Whistleblower für das Allgemeinwohl haben. Die Bundesregierung in Gestalt von Justizministerin Barley aber blockiert in der EU einen besseren Schutz für Hinweisgeber und stellt sich damit auf die Seite der Konzerne“, erklärt Niema Movassat, für die Fraktion DIE LINKE Obmann im Rechtsausschuss des Bundestages, angesichts der Positionierung der Bundesregierung bei den Verhandlungen mit dem Europaparlament zum Whistleblowerschutz. Movassat weiter:

„Das EU-Parlament vertritt die vernünftige Position, dass Hinweisgeber selbst entscheiden können müssen, wie sie Missstände melden und fordert ein zweistufiges Meldesystem. Die Bundesregierung aber will ein dreistufiges Meldesystem, bei dem die Öffentlichkeit möglicherweise gar nicht oder erst sehr spät über Skandale aufgeklärt wird. Dass ist sowohl gegenüber den Hinweisgebern als auch gegenüber der Bevölkerung eine unzumutbare Einschränkung.

Die Bundesregierung steht damit ein weiteres Mal auf der falschen Seite. Noch immer ist die Frage offen, wieso die Regierung beispielsweise infolge des aufgedeckten Cum-Ex-Betruges andere Staaten nicht gewarnt hatte, obwohl sie über die Machenschaften offensichtlich Bescheid wusste. Die Blockadehaltung gegen Whistleblowerschutz hat angesichts dieses Vorgangs einen noch bittereren Beigeschmack und ist skandalös.

DIE LINKE fordert die Bundesregierung und namentlich Justizministerin Barley auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und Whistleblower unter umfassenden staatlichen Schutz zu stellen.“

 

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