23. Januar 2012   Aktuell

Affäre Wulff: Artikel 5 Grundgesetz

Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen anderen Deutschen Rechtsnormen. In ihnen sind die grundlegenden staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt.

In Deutschland gewährleistet Artikel 5 des Grundgesetzes die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit. Der Bundespräsident gibt zu, sein Verhältnis zu den Medien neu ordnen zu müssen. Er verliert jedoch kein Wort darüber, wie er sein gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in den Griff bekommen will. Er selbst entschuldigt seinen eklatanten Verstoß gegen die Verfassung durch seine Unerfahrenheit im Amt! Sein Lernprozess dauere eben noch an!

Das drückt aus, dass er sich trotz fehlender Qualifikation um das Amt des Präsidenten bewarb, die Wahl annahm und davor jahrelang ein Bundesland als "ahnungsloser" (?) Ministerpräsident regierte. Bedauernswertes Niedersachsen.

Seinen Anruf beim Chefredakteur der "Bild"-Zeitung bittet er, menschlich zu verstehen. Letztendlich hätten die Recherchen der Zeitung sein ganzes Dorf in Aufruhr versetzt. Warum er aber auf der Diekmann-Mailbox von "Krieg", "endgültigem Bruch" und "den Rubikon überscheiten" gesprochen hat, ist auch nach diesem Fernsehinterview nicht klar. Ebenso nicht, ob er tatsächlich nur versucht hat, die Berichterstattung zu "verschieben" wie er sagt.

Zitat aus der Tagespresse: Das, was Wulff als "normale und übliche Konditionen" für das umstrittene Hausdarlehen der baden-württembergischen BW-Bank sieht, dürfte Otto-Normalverbraucher auch nach diesem Auftritt nicht verstanden haben.

Roswitha Engelke

 

Zum ZDF Heute Interview:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1533982/Wulff---Das-komplette-Interview?setTime=482#/beitrag/video/1533982/Wulff---Das-komplette-Interview

 

 

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