27. Februar 2020   Aktuell

Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE. stellen Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel, Außenminister Maas, Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer, Innenminister Seehofer u. a. wegen Beihilfe zum Mord an Qassem Soleimani und weiteren Personen

 

Die Bundesregierung ist verpflichtet, zu verhindern, dass von deutschem Staatsgebiet Völkerrechtsverletzungen ausgehen

Pressemitteilung von Alexander S. Neu, 27. Februar 2020

„Gemeinsam mit sieben weiteren Bundestagsabgeordneten habe ich heute Strafanzeige gegen mehrere Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zum Mord gestellt. Wir können es nicht länger hinnehmen, dass die Bundesregierung den völkerrechtswidrigen US-Drohnenkrieg ermöglicht und unterstützt und damit auch selbst das Völkerrecht bricht. Die Mitglieder der Bundesregierung müssen dafür auch persönlich zur Verantwortung gezogen werden“, erklärt Alexander S. Neu, Obmann im Verteidigungsausschuss für die Fraktion DIE LINKE, zur Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel, Außenminister Maas, Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer, Innenminister Seehofer sowie weitere Angehörige der Bundesregierung wegen Beihilfe zum Mord an Qassem Soleimani und weiteren Personen. Neu weiter:


„Am 3. Januar 2020 wurde Qassem Soleimani auf Befehl von US-Präsident Donald Trump durch einen Drohnenangriff des US-Militärs in Bagdad getötet. Bei dem Beschuss seines Fahrzeugkonvois kamen außerdem der irakische Milizenführer Abu Mahdi al-Muhandis, ein Flughafenmitarbeiter und vier weitere Personen ums Leben. Der Drohnenangriff, bei dem auch mindestens ein Zivilist getötet wurde, war völkerrechtswidrig.

Die Steuerbefehle für diesen Drohnenangriff können nur über eine Satelliten-Relaisstation auf deutschem Staatsgebiet – die US-Airbase Ramstein – weitergeleitet worden sein: Dies ist derzeit der einzige Weg, über den Steuersignale für die bei diesem Angriff eingesetzten Reaper-Drohnen aus den USA in den Irak übertragen werden können. Die Bundesregierung ist verpflichtet, zu verhindern, dass von deutschem Staatsgebiet Völkerrechtsverletzungen ausgehen.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat der Bundesregierung in seiner Entscheidung vom 19. März 2019 (4 A 1361/15) auferlegt, sicherzustellen, dass die Airbase Ramstein nicht für völkerrechtswidrige Drohnenangriffe der USA genutzt wird. Die deutsche Bundesregierung hat auf dieses Urteil mit Untätigkeit reagiert und ließ die Nutzung Ramsteins trotz Kenntnis um die völkerrechtliche Brisanz offenbar weiter uneingeschränkt zu. Dadurch hat sie diesen US-Drohnenangriff ermöglicht, wie schon zahlreiche vorherige.

Das Urteil des OVG Münster war ein deutlicher Fingerzeig an die Bundesregierung, dass ihre Duldung der völkerrechtswidrigen Nutzung der Airbase Ramstein weder akzeptabel ist, noch rechtlich hingenommen werden kann. Mit unserer Strafanzeige wollen wir auch erreichen, dass alle, die die Fortführung des US-Drohnenkrieges ermöglichen, dafür Verantwortung übernehmen müssen – auch strafrechtlich und höchstpersönlich.“

Die Strafanzeige ist abrufbar unter: https://neu-alexander.de/files/2020/02/27.2.2020-Strafanzeige-1.pdf

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