16. November 2020   Aktuell

Pandemie: Die Akzeptanz der Einschränkungen schwindet innerhalb der Bevölkerung

Susanne Ferschl (Die Linke im Bundestag) rügte, es werde in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen ohne erkennbare Strategie. Damit schwinde die Akzeptanz in der Bevölkerung. Derart weitreichende Einschränkungen müssten im Parlament beraten und beschlossen werden. „Die Krise ist nicht die Stunde der Exekutive, sie ist die Stunde der Parlamente.“ 

Zudem seien schon vor der Corona-Krise wichtige Weichenstellungen verpasst worden, monierte Ferschl und nannte als Beispiele den Pflegenotstand, den Lehrermangel, den unzureichenden öffentlichen Personennahverkehr und die mangelhafte Belüftung von Klassenzimmern. Die Menschen hätten die Pflicht, Abstand zu halten, aber keine Möglichkeit dazu in engen Bussen oder Klassenzimmern.

Hier Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Deutscher BundestagDrucksache 19/2394219. Wahlperiode03.11.2020

Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Corona-Pandemie ist auch für das politische System eine Herausforderung. Die erste Welle hat im März zu weitgehenden Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit der Menschen, des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens sowie der Wirtschaft geführt.

Mit der Feststellung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde das Bundesgesundheitsministerium durch den Bundestag ermächtigt, ohne Beteiligung des Parlaments oder des Bundesrates Abweichungen und Ausnahmen von Gesetzen oder Einreisebestimmungen zu erlassen.

Schulschließungen, Kontaktbeschränkungen, Ausgangs- und Besuchsverbote und andere Bestimmungen der Bundesländer greifen tief in essentielle Grundrechte nahezu der gesamten Bevölkerung, in soziale Sicherheiten und in ihren Alltag ein.

Auch diese Maßnahmen sind zumeist ohne Beschlüsse der Landesparlamente er-lassen worden.

Das widerspricht dem aus dem verfassungsmäßigen Demokratieprinzip folgenden Grundsatz, dass die direkt gewählten Parlamente wesentliche Entscheidungen selbst treffen müssen und nicht der Exekutive überlassen dürfen.

Der öffentliche Diskurs und die demokratische Willensbildung haben bereits er-heblichen Schaden genommen.

Anders als bei der Gesetzgebung kommen bei den Beschlüssen der Bundesregierung oder der Landesregierungen keine unterschiedlichen Fraktionen zu Wort, es finden keine öffentlichen Anhörungen mit unab-hängigen Sachverständigen statt, es gibt meist nicht einmal eine schriftliche Begründung.

Viele Maßnahmen gegen die aktuelle Pandemie sind undurchsetzbar, wenn sie nicht von der großen Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert und mit getragen wer-den.

Dafür ist es unerlässlich, dass ihr Zustandekommen transparent gemacht wird und dass im demokratischen Streit auch gegensätzliche Positionen und auch un-terschiedliche Expertenmeinungen gehört werden und zur Meinungsbildung bei-tragen können.

Intransparenz gefährdet Akzeptanz und Vertrauen.

Eine weitere Vertrauenskrise können wir uns aber in dieser Situation nicht leisten. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.



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