06. Januar 2023
Aktuell
Innenministerin Faesers (SPD) größter Wunsch für das neue Jahr: Aufhebung der Unschuldsvermutung im Strafverfahren, eines der Grundprinzipien in einem Rechtsstaat!
Die Unschuldsvermutung (auch Präsumtion der Unschuld[1]) ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und wird heute von den meisten Ländern der Welt zumindest dem Anspruch nach anerkannt. Das Gegenstück ist die Umkehrung der Beweislast, die Schuldvermutung.
Bei der Beweislastumkehr wird der Grundsatz "jeder ist unschuldig, bis das Gericht ihm seine Schuld bewiesen hat", ad acta gelegt. In der Praxis bedeutet die Beweislastumkehr, dass nicht per Gericht die Schuld eines Angeklagen nachgewisen wird, sondern dass der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss.