14. März 2017   Aktuell

Das osmanische Reich auf dem "Vormarsch"? Es scheiden sich die Geister

Cavusoglu verbittet sich deutsche Einmischung in türkischen Wahlkampf innerhalb Deutschlands (!)

Deutschland solle es unterlassen, zu dem für Mitte April geplanten Verfassungsreferendum Position zu beziehen, sagte der türkische Außenminister Mevlüt Cavusoglu am Mittwoch in Berlin. Hinter deutscher Kritik an der Türkei sehe er auch Islamfeindlichkeit und die deutsche Nazivergangenheit.

Erdogans Werbefeldzug betrifft ein Verfassungs-Referendum, welches ihm fast unbegrenzte Macht über die Türkei verschaffen würde.

Diese Werbekampagne hat eine diplomatische Krise zwischen den Niederlanden und der Türkei ausgelöst, auch Österreich ist nicht begeistert und Deutschland (?): Nach unserer Verfassung ist ein Wahlkampfauftritt ausländischer Regierungsmitglieder nicht erlaubt!

 

BVerfG zu Wahlkampfauftritten ausländischer Regierungsmitglieder:

Ausländische Regierungsmitglieder haben weder nach dem Grundgesetz noch nach völkerrechtlichen Bestimmungen einen Anspruch auf Einreise ins Bundesgebiet zum Zwecke der Ausübung amtlicher Funktionen wie Wahlwerbung. Die Einreise bedürfe der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der Bundesregierung. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss in der vergangenen Woche klar.

Nun liegt es an Frau Merkel, ob die BRD sich dem Druck Erdogans beugt.

Kommentar

Wenn Erdogan nicht will, dass sein Wahlkampf gestört wird, sollte er den zu Hause betreiben. Das könnte er getrost, hätte er nicht die Hälfte seiner Bevölkerung in Gefängnisse verfrachtet oder aus dem Land getrieben. Dieser herbe Verlust zwingt ihn nun zigtausende von Wählern in ganz Europa zusammenzukratzen, damit diese ihn wieder auf seinen Thron hieven.

Aber:

  • Die Niederlande verweigert dem türkischen Außenminister Mevlüt Cavusoglu die Einreise. Dem Flugzeug des Ministers sei die Landerlaubnis entzogen worden, teilte die Regierung in Den Haag am Samstag mit.
  • Gut 6000 Menschen protestierten am Donnerstag gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan in Wien.
  • Der österreichische Außenminister Sebastian Kurz bestand auf ein Gespräch mit Premier Recep Erdogan, um ihm persönlich sein Missfallen darüber auszudrücken, dass er "den türkischen Wahlkampf nach Österreich getragen" habe.
  • Türkische Politiker haben kein Auftrittsrecht in Deutschland. Ob ausländische Regierungspolitiker in Deutschland auftreten oder nicht, liegt im Ermessen der Bundesregierung. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt.
  • Die türkische Verfassung verbiet einen Wahlkampf im Ausland. Dort heißt es in Artikel 94/A: "Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden."
    Der Vertreter der Oppositionspartei CHP in der Wahlkommission, Mehmet Hadimi Yakupoglu, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag, die Regierungspartei AKP selbst habe das Gesetz 2008 eingeführt.

Es stellt sich eine schwerwiegende Frage:
Wie kann es sein, dass aus dem Ausland stammende Menschen hier alle Freiheiten einer liberalen, weltoffenen Gesellschaft nutzen können und sie sich dennoch für einen autokratischen Potentaten begeistern, der all diese Freiheiten in ihrem einstigen Heimatland abschaffen will?

 

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