02. Juli 2018   Aktuell

Sieht so die Demokratie in Europa aus: Spanien klagt Puigdemont und 12 katalanische Politiker wegen Rebellion an


An den absurden Vorwürfen wird festgehalten und im nächsten Schritt werden sieben katalanische Parlamentarier suspendiert, die sich im Knast oder im Exil befinden

Nichts bringt den spanischen Ermittlungsrichter Pablo Llarena  (*) und seinen Obersten Gerichtshof von absurden Anschuldigungen gegen katalanische Politiker ab.

In einem Beschluss hält der Oberste Gerichtshof die Llarena-Anklage wegen Rebellion gegen den ehemaligen katalanischen Regierungschef Carles Puigdemont und 12 seiner Mitstreiter als "realistisch genug". Es habe angeblich "eine Erhebung" mit einem "Machtmissbrauch" gegeben, um die Unabhängigkeit von Katalonien von Spanien zu erreichen, argumentieren drei Richter am Obersten Gerichtshof in einem Beschluss, der am Mittwoch bekanntgeben wurde.

Mit diesen Umschreibungen versucht der Gerichtshof die Tatsache zu umschiffen, dass für eine Rebellion in Spanien eine "gewaltsame öffentliche Erhebung" notwendig ist.

Für Llarena wird es enger:
Das katalanische Parlament hat Anzeige gegen den Ermittlungsrichter wegen rechtswidriger Inhaftierung und Rechtsbeugung erstattet.

(*) Llarena  und auch  drei  Richter der Berufungskammer  machen sich der illegalen Inhaftierung schuldig. Dazu komme Rechtsbeugung, wie sie herausragende Verfassungsrechtler dem Richter immer wieder vorgeworfen hatten, und die Behinderung des Parlaments. In der Anzeige, die am Freitag (15.06.) bei der zweiten Kammer des Obersten Gerichtshofs eingegangen ist, wird festgestellt, dass die andauernde Untersuchungshaft der Politiker selbst eine Straftat sei, da gegen ihre Grundrechte verstoßen werde. Erinnert wird zudem daran, dass sie Immunität genießen und nach ihrer Wahl am 21. Dezember hätten freigelassen werden müssen.

 

LLarena, der in Spanien gegen Carles Puigdemont einen Prozeß gegen Carles Puigdemont in Abwesenheit führt, hat Tausende von Seiten auf spanisch nach Deutschland geschickt, die nun erst einmal übersetzt werden müssen — dafür wäre an sich die spanische Gerichtsbarkeit zuständig gewesen.

Er scheint vermeiden zu wollen, daß ein deutsches Gericht die Feststellung trifft, daß aufgrund des vorgelegten Beweismaterial kein Anhalt für strafbare Handlungen des 130. katalanischen Präsidenten besteht.

Dies hat zur Folge, daß nunmehr nicht absehbar ist, wann eine diesbezügliche Entscheidung des zuständigen Oberlandesgerichts von Schleswig-Holstein ergehen wird.

Pablo Llarena, der das Recht nach Lust und Laune beugt, wie es ihm gerade in den Kram paßt, hat allen Ernstes ein Strafverfahren wegen Rebellion gegen Carles Puigdemont und dreizehn weitere Minister seiner Regierung eröffnet. Grund hierfür ist, daß nur die Eröffnung eines solchen Verfahrens eine rechtliche Grundlage dafür bietet, den vierzehn Betroffenen relativ kurzfristig nach Eröffnung des Verfahrens das passive Wahlrecht und das Recht auf jegliche politische Betätigung zu versagen, so daß diejenigen der Beschuldigten, die zur Zeit Abgeordnete des katalanischen Parlaments sind, auch ihre Parlamentssitze verlieren würden. Eine dreistellige Zahl von spanischen Ordinarien für Strafrecht hat sich bereits dahingehend geäußert, daß der Straftatbestand der Rebellion ersichtlich nicht gegeben sein könne, weil dieser zwingend Gewalt in erheblichem Ausmaß gegen Personen voraussetze, die es nachweislich seitens der Katalanen nicht gab. Gewalttätig und brutal gingen nur die spanischen Einsatzkräfte in Katalonien vor. Doch dies ficht einen Pablo Llarena nicht an, der antritt, die Einheit Spaniens um jeden Preis zu verteidigen, auch wenn dabei der Anschein der Rechtsstaatlichkeit Spaniens vollends aufgegeben werden muß. (Quelle: Prof. Dr. Axel Schönberger, Deutschland)

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