15. Juni 2019   Aktuell

Europäer aller Nationen sind aufgerufen, am 2. Juli 2019 nach Straßburg zu kommen, um dort vor dem EU-Parlament für die Einhaltung der Menschenrechte und gegen die Verletzung der Rechte gewählter Abgeordneter des Europäischen Parlaments zu protestieren!

Auszug aus einem Artikel von Prof. Dr.  Axel Schönberger

hier zum gesamten Beitrag "Schande über Franco-Land"

Die Katalanen sind eine Nation. Das katalanische Volk kann stolz auf eine tausendjährige Geschichte, eine gewaltige literarische Tradition und viele kulturelle Leistungen und nationale Eigenheiten zurückblicken. Katalonien ist nicht Spanien, sondern eine Nation innerhalb des spanischen Vielvölkerstaates. Katalanisch ist eine eigenständige, überwiegend galloromanische Sprache, die dem in Südfrankreich gesprochenen Okzitanisch weit näher als etwa dem iberoromanischen Spanischen steht. Katalonien ist ein zentraler Teil Europas, dessen Bürgerinnen und Bürger nunmehr auf die Menschenrechte pochen, die ihnen unentziehbar und uneinschränkbar zustehen. Und die Katalanen sind modern, sympathisch und weltoffen. Sie sind Teil der Europäischen Union und wollen es auch bleiben. Die Europäische Union darf sich der  Realität und der Not des katalanischen Volkes nicht länger verschließen, wenn sie denn eine Union der Europäer und nicht bloß ein Zweckverband europäischer Staaten sein will. Was in Katalonien passiert, was den Katalanen widerfährt, wie die Menschenrechte in Katalonien vieltausendfach durch Spanien verletzt wurden und werden, geht alle aufrechten, demokratisch gesinnten und den Menschenrechten verpflichteten Europäer etwas an!

Europäer aller Staaten und Nationen sind aufgerufen, am 2. Juli 2019 nach Straßburg zu kommen, um dort vor dem Sitz des Europäischen Parlaments für die Einhaltung der Menschenrechte und gegen die Verletzung der Rechte gewählter Abgeordneter des Europäischen Parlaments zu protestieren!

 


 

Bundestag: Antrag der Partei DIe LINKE. bzgl. Katalonien

Quelle: Telepolis,  "Stück aus dem Tollhaus"

Der Antrag setzt sich vor allem mit dem Verfahren auseinander. Auf Basis von spanischen Erfindungen wird den Katalanen sogar eine bewaffnete Erhebung (Rebellion) oder einen gewalttätigen Aufstand (Aufruhr) vorgeworfen, für die nicht nur deutsche Richter keine Spur fanden, sondern auch Richter in Großbritannien, Belgien oder der Schweiz.

 

Und MdB Zaklin Nastic und MdB Dr. Dehm wissen, worum es geht. Sie selbst haben als Beobachter in Madrid dem Verfahren beigewohnt. Sie sprechen von einem "Schauprozess", in dem man "Zeuge einer Schmierenkomödie" werde. Für Dehm handelt es sich um "ein Stück aus dem Tollhaus". Er spricht von weitgehend "gestanzten" und "identischen" Aussagen der Polizei. Er ist bestürzt, dass dem Richter von einem Nebenkläger der rechtsextremen "VOX-Partei assistiert" wird.

Wie Nastic kritisiert er, dass in der deutschen Öffentlichkeit das Widerauferstehen des Geistes von Diktator Franco kaum zur Kenntnis genommen werde. Entsetzt waren sie auch, dass die Kandidaten, die im Gefängnis sitzen, aus dem Wahlkampf zu den spanischen Parlamentswahlen weitgehend ausgeschlossen waren, wie es nun erneut der Fall ist.

In dem Antrag der Linken, der zur Behandlung angenommen und in die zuständigen Ausschüsse verwiesen wurde, wird ausgeführt, dass gegen die zwölf Politiker und Aktivisten Strafen bis zu 25 Jahre Gefängnis gefordert werden und die als "Nebenklägerin zugelassene rechtsextreme Partei VOX" sogar bis zu 74 Jahre fordert. Es gehe dabei um die Durchführung eines vom spanischen Verfassungsgericht suspendierten Unabhängigkeitsreferendums am 1. Oktober 2017. Eine Rebellion habe aber nicht stattgefunden, was "den politischen Charakter des Prozesses" zeige, wird im Antrag ausgeführt. Verwiesen wird auch auf das Urteil des Oberlandesgericht von Schleswig-Holstein, wonach "die Vorwürfe Rebellion und Aufruhr unzulässig" sind.

Kritisiert wird, dass die Angeklagten zum Teil seit eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzen. Erinnert wird auch daran, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Spanien wiederholt wegen mangelnder Ermittlungen wegen Folter und nachgewiesener Misshandlungen verurteilt habe. "Auch der UN-Menschenrechtsrat hat Spanien mangelnde Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten vorgeworfen", vor diesem Hintergrund "ist eine rechtsstaatliche Durchführung des Prozesses nicht garantiert", stellt die Partei fest.

Sie fordert: Bundestag und Bundesregierung sollten darauf drängen, dass Spanien "die rechtsstaatlichen Standards und die Grundrechte der Betroffenen" wahrt und "internationale Beobachterinnen und Beobachter" teilnehmen dürfen. Zudem soll sich für eine "demokratische und zwischen beiden Seiten einvernehmlich ausgehandelte und völkerrechtskonforme Lösung der Katalonien-Frage" eingesetzt werden. "Jede Beteiligung an der politischen Verfolgung von Vertreterinnen und Vertretern der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung" müsse ausgeschlossen werden. Alle, die wegen Rebellion oder Aufruhr angeschuldigt werden, seien "politisch Verfolgte", denen Deutschland Asyl anbieten soll, schließt der Antrag, über den wohl erst nach der Sommerpause debattiert und abgestimmt wird. (Ralf Streck

 


 

Quelle: Telepolis "Für diesen Prozess wurden alle geltenden Regeln verändert"

Interview mit Cuevillas: "Straßburg wird die Urteile annullieren"

Inhaltsverzeichnis

  1. "Für diesen Prozess wurden alle geltenden Regeln verändert"
  2. Interview mit Cuevillas: "Straßburg wird die Urteile annullieren"
  3. Auf einer Seite lesen

 

Es gibt keine Verzögerungen mehr und der Prozess wird am Dienstag, den 12. Februar, beginnen. Wie bewerten Sie es, dass die Anträge der Verteidiger und der Angeklagten vom Obersten Gerichtshof in Madrid abgelehnt wurden, den Beginn um drei Wochen zu verschieben, damit die Akten studiert werden können?
 
Jaume Alonso Cuevillas: Ich war davon überzeugt, dass ihnen stattgegeben werden würde. Es sieht aber danach aus, dass das Gericht zwei Interessen verfolgt. Es hat spät, aber dann doch noch, festgestellt, dass der Vorgang vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg landen wird und dazu kommt das große Interesse der internationalen Öffentlichkeit.

So will man so viele Garantien wie möglich geben; auf der anderen Seite beeilen sie sich, um den Prozess vor dem Wahlkampf zu den Europaparlaments- und Kommunalwahlen im Mai abzuschließen. Angesichts dieser Situation haben sie die begründeten Anträge der Verteidigung abgelehnt, was ein neuer Nichtigkeitsgrund ist. Man kann nicht mit dieser Eile gegen alle internationalen Menschenrechtsvereinbarungen verstoßen. Die garantieren einen ausreichenden Zeitraum, um die Verteidigungsrechte ausüben zu können. Haben die Verteidiger inzwischen alle Dokumente erhalten?

 

Jaume Alonso Cuevillas:Nein, sie haben sie immer noch nicht.

Wie bewerten Sie die Tatsache, dass der Gerichtshof fast 50 Zeugen der Verteidigung nicht zugelassen hat, darunter auch Puigdemont, dazu viele Beweismittel?
Jaume Alonso Cuevillas: In einem solchen Strafprozess, dazu mit diesen Charakteristiken und solch hohen Strafforderungen, müsste eine maximale Flexibilität bei der Zulassung von Beweismitteln der Verteidigung zu Anwendung kommen. Auch die spanische Verfassung definiert das Beweisrecht als zu schützendes Grundrecht. Deshalb hätten die Beweismittel der Verteidigung nicht begrenzt werden dürfen.
 
Im Fall von Puigdemont oder Marta Rovira, deren Aussagen per Videokonferenz kein Problem gewesen wären, wird folgendermaßen argumentiert: Sie werden auch angeklagt und deshalb haben sie das Recht, die Unwahrheit zu sagen oder die Aussage zu verweigern. Deshalb dürfen sie nicht aussagen. Das ist aber ein Widerspruch denn der Gerichtshof lässt sehr wohl andere Zeugen zu, die in anderen Verfahren angeklagt sind.
Da sind zum Beispiel Mitglieder des Parlamentspräsidiums, die auch angeklagt waren, deren Verfahren aber abgetrennt wurde. Und da ist der ehemalige Polizeichef Trapero, der vor dem Nationalen Gerichtshof angeklagt ist.

>Was bedeutet es, dass Experten für internationales Recht und Menschenrechte nicht als Zeugen zugelassen werden?

Jaume Alonso Cuevillas:Der Gerichtshof geht von der Prämisse aus, dass sie selbst die führenden Experten sind und keine Lektionen von anderen benötigt. Das ist ein Zeichen dessen, was wir schon einmal spanische Justizautarkie bezeichnet haben. So hatte dieser Gerichtshof auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Schleswig-Holstein wegen der Ablehnung der Auslieferung Puigdemonts wegen Rebellion und Aufruhr hart kritisiert.

>Auch belgische Richter würden sich irren, wurde ihnen vorgehalten, weil sie wegen Formfehlern Auslieferungen abgelehnt haben. Man akzeptiert nicht, dass jemand von außen ihren höchstrichterlichen Charakter anzweifelt. Einige Juristen hier sagen, dass sich der Gerichtshof mehr als etwas Oberstes und weniger als ein Gericht versteht.>

Gibt es weitere Unregelmäßigkeiten in dem Verfahren?

Jaume Alonso Cuevillas:Ich glaube nicht, dass wir den Raum haben, die alle anzuführen. Es gibt unglaublich viele. Zum Beispiel ist da die Frage des Vorbereitungszeitraums. Die Europäische Menschenrechtskonvention sagt in Artikel 6, dass jede Person "ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung" haben muss. Und Raül Romeva wurde sogar ein gelber Textmarker abgenommen.

Wegen den gelben Schleifen zur Unterstützung der politischen Gefangenen?

Jaume Alonso Cuevillas:Ja, sie haben eine lächerliche Phobie gegen alles in gelber Farbe. Deshalb wurde den Gefangenen alles in gelber Farbe abgenommen, sogar dieser Textmarker. Sie haben keine Computer, die Akten auch nicht auf Papier und auch keine gelben Textmarker, weshalb der Artikel 6 der Menschenrechtskonvention klar verletzt wird.

Das war auch schon der Fall, als wir zur ersten Vernehmung und Inhaftierung mit weniger als 24 Stunden Vorlaufzeit nach Madrid vorgeladen wurden. Ich erhielt sie an einem Feiertag, dem 1. November, um am 2. um 9 Uhr in der Früh vor Gericht dort zu erscheinen. Ich hatte nicht einmal Zeit, mir die Dokumente durchzulesen. "frage rte__abs--frage">Ist es nicht erstaunlich, dass in der Anklageschrift Carles Puigdemont, der angebliche Chef der Rebellion, praktisch kaum noch auftaucht?

Jaume Alonso Cuevillas:Das ist auffällig. Das hat verschiedene Gründe. Wegen der Justiz-Autarkie hat in Madrid die Story von der Rebellion niemand in Frage gestellt. Schließlich hat sie ja der Oberste Gerichtshof erzählt. Die Kommunikationsmedien in Madrid nahmen dem Gerichtshof diese Geschichte ab.

Doch als zunächst Belgien zaghaft und dann Deutschland in Schleswig-Holstein eindrucksvoll diese Rebellionsstory zurückgewiesen hat, brach sie in sich zusammen. Um sie im Verfahren nun aber aufrechterhalten zu können, verschwindet Puigdemont, was natürlich keinerlei Sinn macht.

Gibt es irgendeine neue Tatsache oder Beweis, um die angebliche Rebellion oder den Aufruhr zu stützen, nachdem das Oberlandesgericht in Schleswig dafür keine Beweise fand? Hat sich an Ihrer Einschätzungaus dem vergangenen Sommer etwas geändert, dass die gesamte Anklage widersinnig ist?

Jaume Alonso Cuevillas:Nein. In einem nicht politisierten Verfahren würde eine solche Anklage nie angenommen. Würde irgendein Anwalt eine solche Klage einreichen, würde sie sofort abgelehnt. Doch diese Anklage der Generalstaatsanwaltschaft, die meiner Meinung nach aus juristischer Sicht unsinnig ist, wird angenommen, daraus wird eine Anklageschrift. Die Anklageschrift die dann von der Beschwerdekammer bestätigt und darüber kommt es zur Anklageerhebung.

Es scheint, dass das auch schon der Entwurf für ein Urteil ist. Dabei muss man wahrlich kein Rechtsexperte sein, um feststellen zu können, dass es keine Gewalt und keinen Aufstand gab.

 

Wie kann man verstehen, dass drei ehemalige Regierungsmitglieder nicht wegen Rebellion und Aufruhr angeklagt werden, dafür aber die ehemalige Parlamentspräsidentin Carme Forcadell oder Jordi Sànchez und Jordi Cuixart, die an den Entscheidungen der Regierung nicht beteiligt waren?

Jaume Alonso Cuevillas:Man spricht von einer gut organisierten Bewegung, die sich auf den gesetzgebenden Arm, eine exekutiven Arm und die Zivilgesellschaft stützt. Deshalb müssen aus den drei Sektoren auch Vertreter angeklagt werden. Vor dem Prozess wurde es ihnen dann aber ziemlich peinlich, dass Mitglieder des Parlamentspräsidiums dabei waren, die nur eine Behandlung und Abstimmung ermöglicht haben.

Deshalb wurden sie abgetrennt, da sie versuchen angesichts der internationalen Beobachtung das Bild zu wahren. Carme Forcadell wollten sie aber nicht herausnehmen, weshalb sie auf ihre vorhergehende Rolle als frühere Präsidentin des Katalanischen Nationalkongress (ANC) abstellen. Aber in dem Verfahren macht nichts Sinn. Macht man eine logische Analyse, hält nichts auch nur der kleinsten Kritik stand.

 

Sind die Urteile schon geschrieben oder vorbereitet?

 

Jaume Alonso Cuevillas:Geschrieben sind sie nicht. Ich glaube, die Anklage ist die Basis für einen Urteilsvorschlag. Der Gerichtspräsident hat meiner Meinung nach drei Absichten. Man will so erscheinen, als würde man die maximalen Prozessgarantien gewähren, da die gesamte Welt zuschaut und man der Verteidigung so wenig wie möglich Ansätze für den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geben will.

Man will den Prozess so schnell wie möglich beenden, damit er nicht mit dem Wahlkampf oder sogar dem Vorwahlkampf zu den Europaparlaments- und Kommunalwahlen zusammenfällt. Man will ein einstimmiges Urteil haben. Deshalb muss mit verschiedenen Mitgliedern der Kammer paktiert werden. Und es gibt zwei, die dem progressiveren Flügel angehören. Das zwingt dazu, irgendwo zurückzuschrauben.

Ich glaube, der Präsident wird den Urteilsvorschlag formulieren und etwas vorlegen, was eng der Anklage folgt. Wenn der ihn dann mit den Kammermitgliedern diskutiert, um Einstimmigkeit zu erreichen, wird er an einigen Punkten Abstriche machen. Klar, das ist meine Einschätzung und ich habe keine Glaskugel, aber ich blicke auf 35 Jahre Erfahrung zurück. Allerdings sei auch gesagt, dass für diesen Prozess alle geltenden Regeln verändert wurden.

Ist irgendein Vorgehen von Seiten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu erwarten? In dem sehr ähnlich gelagerten Fall des kurdischen Abgeordneten Demirtas hat er die Freilassung gefordert.
 
Jaume Alonso Cuevillas: Das Problem ist, dass für den Gang nach Straßburg die Rechtsmittel im Land ausgeschöpft sein müssen. Eines der großen Probleme ist, dass es keine europäische Regelung gibt, das muss angegangen werden, die ein Zeitlimit für die letzte nationale Instanz setzt. So kann jedes Land die so lange hinauszögern, wie es will. In Spanien verzögert das Verfassungsgericht. Und bevor man diese Hürde nicht genommen hat, ist ein Gang nach Straßburg unmöglich.
 
Ich glaube, dass viele Verfahren bis zu einem Urteil in diesem Prozess verzögert werden, denn wenn die Angeschuldigten keine Untersuchungsgefangene mehr sind, sie also schon verurteilt wurden, werden auch bisherige Beschwerden hinfällig. Wenn es dagegen für das Verfassungsgericht bedeutsam ist, wie im Fall der Verhinderung der Amtseinführung von Puigdemont, setzt es sich auch in einem Samstag zusammen und entscheidet noch in der Nacht über eine Beschwerde, die die Regierung am späten Freitag erst eingelegt hat.
 
In anderen Fällen dauert es drei, vier, fünf Jahre. Daten des Verfassungsgerichts zeigen, dass im Durchschnitt nur 1,27% der Beschwerden von Anwälten zur Behandlung zugelassen werden. In unserem Fall wurden 21 von 21 angenommen. 100%. Das zeigt einen strategischen Umgang, denn eine Ablehnung würde den Weg nach Straßburg freimachen. Sie nehmen alle an, die dann in einer Schublade verschwinden.
Glauben Sie, dass die Verurteilungen in Straßburg Bestand haben werden? Der Menschengerichtshof hatte erst kürzlich geurteilt, das fünf baskische Politiker keinen fairen Prozess hatten, in dem sie zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt wurden, die sie auch abgesessen haben.
 
Jaume Alonso Cuevillas: Mit größter Sicherheit, 100% gibt es in Justiz nicht, kann ich sagen, dass Straßburg die Urteile aus dem einen oder anderen Grund annullieren wird, denn die Liste von gravierenden Verstößen gegen fundamentale Grundsätze ist lang. (Ralf Streck)

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