„Medienfreiheitsgesetz“ – Ursula von der Leyen sichert sich Oberaufsicht über alle Medien in der EU
Kommentar: Auch das noch, werden wir informativ nun nur noch mit West-Propaganda versorgt? Was sagt Art. 5 GG dazu?
Art. 5 Absatz 1 GG gewährleistet die Meinungsfreiheit. Flankiert wird diese Bestimmung durch die Freiheit von Presse, Rundfunk und Film (Medienfreiheit) sowie durch das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (Informationsfreiheit).
Quelle: NachDenkSeiten, von Florian Warweg
Die deutsche EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen will nur das Beste für uns alle und, okay, vielleicht auch noch ein bisschen Machtzuwachs für sich und ihren Laden aus demokratisch nicht legitimierten EU-Bürokraten. Nach dem von ihr initiierten Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), welches explizit auf Kontrolle des digitalen Raumes ausgelegt ist, wie das aktuelle Verfahren gegen X/Twitter eindrucksvoll belegt, sind jetzt EU-weit Presse, Funk und Fernsehen dran. Und der Name des Gesetzes, das erstmalig der EU-Kommission die Oberhoheit über die Medienlandschaften in den 27 Mitgliedsländern sichert, klingt nicht nur „orwellianisch“, es ist es mutmaßlich auch. Von Florian Warweg.