15. Januar 2024
Aktuell
Deutsche Waffenlieferungen an Saudi-Arabien – verjährt Mord nur im Inland nicht?
Ein Regime (autoritäre Herrschaft) kümmert sich weder um Recht noch um Demokratie
Quelle: NachDenkSeiten
Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht, so heißt es im § 78 des deutschen Strafgesetzbuches. Gilt dieser Grundsatz nur im Inland, oder ist er auch gegenüber Mördern im Ausland relevant? Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit deutschen Waffenlieferungen an Saudi-Arabien in Bezug auf den De-facto-Herrscher des Königsreichs am Golf, Kronprinz Mohammed bin Salman. Von Jürgen Hübschen.