Bundesgesundheitsministerium und die RKI-Protokolle: Déjà-Vu in der Regierungspressekonferenz
Bezüglich der Coronamaßnahmen 2020 verweigert das Bundesgesundheitsministerium Auskünfte über die Empfehlungs-Grundlagen für
a) Wirtschaft lahmlegen,
b) Ausgangssperren von unbestimmter Dauer,
obwohl das RKI die Risikosituation für die Bevölkerung als weiterhin gering eingestuft hatte.
Quelle: NachDenkSeiten, Bundesspressekonferenz, von Florian Warweg
Bei der Regierungspressekonferenz am 3. April hatte der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Sören Haberlandt komplett die Beantwortung der Frage verweigert, auf welcher Grundlage das BMG am 24. Februar 2020 bei einem extra anberaumten Treffen dem Innenministerium empfohlen hatte, man müsse nun „die Wirtschaft lahmlegen“ und Vorkehrungen „für Ausgangssperren von unbestimmter Dauer“ treffen. Dies, obwohl das RKI am selben Tag das Risiko für die Bevölkerung als „weiterhin gering“ eingestuft hatte. Der BMG-Sprecher rechtfertigte seine Verweigerung mit dem Verweis, dass Ministerium würde „grundsätzlich“ die freigeklagten RKI-Protokolle nicht kommentieren. Allerdings ging es in der Frage ja gar nicht um das RKI – sondern um Vorgänge im Ministerium selbst. Vor diesem Hintergrund fragten die NachDenkSeiten bei der nächsten BPK erneut zu der Thematik nach. Diesmal verweigerte sich das BMG zumindest nicht komplett einer Antwort. Von Florian Warweg.