08. August 2013   Aktuell

Die Airline-Lobby schlägt zu

Passagier-Partner, Verbraucherschutz im Fluggastrecht

Rechtsanwalt Alexander Gebhardt im Gespräch mit den PassagierPartnern

Kritik am Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Fluggastrechte-Verordnung 261/04

Nach der Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/04, die im Jahr 2005 in Kraft trat, und der diesbezüglichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, werden bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden Entschädigungszahlungen fällig. Allein in Deutschland könnten somit jährlich ca. 1,3 Millionen Passagiere ihre Ansprüche geltend machen. Europaweit wären es sogar mehr als 8,8 Millionen Fluggäste (Quelle: touristik-aktuell.de).

Das soll sich nun zu Gunsten der Fluggesellschaften und zu Ungunsten der Passagiere ändern.

Ab 5 Stunden Verspätung bei Flügen bis zu 3.500 Kilometern Entfernung soll künftig ein Ausgleichsanspruch entstehen.

Mit dem veröffentlichten Vorschlag hebt die Europäische Kommission die finanziellen Interessen der Luftfahrtunternehmen deutlich über die Interessen der Fluggäste und damit über den Verbraucherschutz.

Doch sowohl Kommission als auch Medien stellen den Vorschlag als weitere Stärkung der Verbraucherrechte dar.

Mit dem veröffentlichten Vorschlag hebt die Europäische Kommission die finanziellen Interessen der Luftfahrtunternehmen deutlich über die Interessen der Fluggäste und damit über den Verbraucherschutz. Doch sowohl Kommission als auch Medien stellen den Vorschlag als weitere Stärkung der Verbraucherrechte dar.

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