23. Juli 2024   Aktuell

"Aus Gründen des Staatswohls": Bundesregierung schweigt weiter zu Nord Stream-Ermittlungen"

(...) Am 5. November 1975 stellte das Bundesverfassungsgericht fest: „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohneTransparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“ (Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975, 2 BvR 193/74, BVerfGE 40, 296, Rn. 60.) Daraus folgt aus Sicht der Fragesteller, dass dem Staatswohl Deutschlands durch die seit über eineinhalb Jahren anhaltende Geheimhaltung in dieser Angelegenheit nicht gedient wird, sondern dass es vielmehr dadurch gefährdet wird. (...),(...) Im Hinblick auf die Gaspipeline Nord Stream 2 sagte Biden, ein russischer Angriff würde ihr Ende bedeuten. Das verspreche er. Scholz hingegen machte keine konkreten Aussagen zu der Pipeline. Er sagte lediglich, Deutschland und die USA würden in Bezug auf Sanktionen "komplett einvernehmlich agieren".(...) Das Staatswohl, was ist das in den Augen des Kanzlers, das Wohl des Volkes, sein eigenes oder das eines Verbündeten?   


"Aus Gründen des Staatswohls": Bundesregierung schweigt weiter zu Nord Stream-Ermittlungen

 

Quelle: RT Deutsch

Auf die Frage nach einer möglichen Beteiligung von US-Geheimdienste oder der Ukraine an dem Anschlag auf die Nord Stream-Pipelines heißt es seitens der Bundesregierung, Berlin sei zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage "aus Gründen des Staatswohls" nicht erfolgen könne.

"Aus Gründen des Staatswohls": Bundesregierung schweigt weiter zu Nord Stream-Ermittlungen

Die Anschläge auf die Nord Stream-Pipelines in der Ostsee im September 2022 ist der größte Sabotageakt der europäischen Nachkriegsgeschichte. Dennoch weigert sich die Bundesregierung weiterhin, Zwischenergebnisse der Ermittlungen dazu zu veröffentlichen. Das geht nun aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der AfD hervor.

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte am 12. April, nur wenige Wochen nach der Einstellung der Ermittlungen durch Schweden und Dänemark, eine Große Anfrage an die Regierung zu den fehlenden Ermittlungsergebnissen gestellt.

Die Bundesregierung erklärte nun in ihrer Antwort, es werde weiter nicht beabsichtigt, "vorläufige Ergebnisse oder ein Zwischenergebnis der Ermittlungen zu veröffentlichen oder vorzulegen, da dies den Untersuchungszweck gefährden würde".

Auf die Frage nach dem Umstand, dass die Behörden bis heute keine Belohnung für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung der Täter ausgesetzt haben, antwortet die Bundesregierung schlicht: "Nach dem bisherigen Verlauf der Ermittlungen besteht dafür jedoch aus ermittlungstaktischer Sicht kein Bedürfnis." Die AfD fordert 50 Millionen Euro Belohnung für die Aufklärung des Terrorakts.

Brisant an dem 32-seitigen Dokument der Bundesregierung ist, dass Berlin einräumt, die deutschen Behörden hätten die Gasröhren nicht "in besonderer Weise sichern lassen".

Auf die Frage nach einer möglichen Beteiligung amerikanischer Geheimdienste oder der Ukraine an dem Anschlag auf die Pipelines heißt es: "Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann."

Mehr zum Thema - AfD fordert Belohnung in Höhe von 50 Millionen Euro für Aufklärung der Nord-Stream-Anschläg

 

 

 

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