"Die Partei" lässt im Sachsen-Wahlwerbespot AfD-Wähler erschießen
Geschmacklosigkeit, Hassbotschaft oder einfach nur der normale Irrsinn?
Quelle: RTDeutsch, 09:53 Uhr
Lustig? 'Die Partei" lässt im Sachsen-Wahlwerbespot AfD-Wähler erschießen
Seit Monaten versuchen die Altparteien im Lande in verräterischer Einigkeit, dabei aktiv unterstützt von zuarbeitenden etablierten Medien, den Bürgern in den drei ostdeutschen Bundesländern Sachsen, Thüringen und Brandenburg ihr demokratisch verbrieftes Grundrecht der freien Wahlentscheidung madig zu machen, auszureden, regelrecht drohend zu untersagen.
Dies jedoch alleinig und nur bezogen auf die drohende Gefahr der potenziellen Entscheidung eines Stimmzettelkreuzchens bei der Partei AfD. Ausgehend von der stabilen Manipulationsimmunität Ostdeutscher, belegt durch konstante AfD-Spitzenplätze bei Wahlumfragen, dachte sich nun die "Satirepartei" Die Partei – mit zuletzt 2,4 Prozent Ergebnis in Sachsen –, es sei mal wieder Zeit durch "Provokation" auf sich aufmerksam zu machen, natürlich auf Kosten der Partei AfD und ihr zugewandte Sympathisanten und Wähler.
Es wurde ein kontroverser Wahlwerbespot produziert, in dem fiktiv AfD-Wähler nach Wahlerfolg der "Nazi-Partei" auf offener Straße durch einen "wütenden" Bürger erschossen werden. Der MDR berichtet zu dem – überraschenden – Versuch, also Anliegen, seitens des Senders, eine Ausstrahlung zu verhindern:
"OVG bestätigt Verwaltungsgericht: Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) muss einen Wahlwerbespot der Satire-Partei 'Die Partei' mit dem Titel 'Die Machtergreifung' im Radio senden. Das hat am Mittwoch das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen beschlossen."
'Die Partei' hatte zuvor gegen die Absicht des Senders geklagt, "eine alternativ vorliegende Wahlwerbung der Partei zu senden." Die MDR-Redaktion hatte argumentiert, dass das "Erschießen von Menschen kein Mittel der politischen Auseinandersetzung" darstelle, das Verwaltungsgericht Leipzig sah dies nun anders. Zur Begründung heißt es in dem Beschluss:
"Die Rundfunkanstalten besäßen zwar das Recht, die Ausstrahlung konkreter Wahlwerbespots bei gravierenden Verstößen gegen das Strafrecht zurückzuweisen. Jedoch sei davon in diesem Fall nicht auszugehen.
Für eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder eine Störung des öffentlichen Friedens fehle es an einer erforderlichen 'Ernstlichkeit'."
Es folgt die Möglichkeit der individuellen Wahrnehmung und Einschätzung, nach verpflichtender MDR-Erstausstrahlung am gestrigen 22. August.