15. Oktober 2024   Aktuell

Österreich: Bürgerinitiative Startet Aktion zur e-Impfpass-Abmeldung

Bürgerinitiative startet Aktion zur e-Impfpass-Abmeldung

 

Quelle: tkp blog für science & politik, von

Vor allem in Österreich formiert sich Widerstand gegen den eImpfpass. Doch eine Abmeldung ist aktuell schwierig. Entscheiden wird das letztlich der Verfassungsgerichtshof. 

Der elektronische Impfpass, der in Österreich nun für vier Impfungen (Covid, Grippe, HPV, Affenpocken) in Betrieb gegangen ist, erregt die Gemüter. Eine Abmeldung (wie bei Elga) ist nicht möglich. Jeder Bürger ist erfasst – egal ob er impfen geht oder nicht. Prominente Personen rufen nun dazu auf, sich trotzdem zu „wehren“.

 

So schreibt Allgemeinmediziner Andreas Sönnichsen, bis zu Covid führender wissenschaftlicher Kopf an der MedUni Wien: „Wehren wir uns gegen den e-Impfpass! Schreibt alle an ELGA und beantragt die Löschung Eurer Daten und untersagt die zukünftige Speicherung eurer Gesundheitsdaten sowohl in ELGA als auch im e-Impfpass.“

Der Verein Bürgerschutz kündigt an, eine Sammelklage gegen ELGA einzureichen und „den Fall vor den Europäischen Gerichtshof“ zu bringen. Die Ankündigung folgte auf die Pressekonferenz der Bürgerrechtsgruppe „Wir EMUs“. Auf dieser Pressekonferenz hatten etwa Mediziner Martin Haditsch oder Jurist Michael Brunner zum Thema gesprochen.

Ob es aber wirklich eine Chance gibt, dass sich die Österreicher abmelden können, ist fraglich. Die Behörde ELGA; die dem Gesundheitsministerium unterstellt ist, ist in dieser Frage sehr eindeutig:

„Eine Abmeldung vom e-Impfpass ist nicht möglich. Gerade die Corona-Krise hat deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, dass die öffentlichen Gesundheitsbehörden österreichweite Daten über den Verlauf einer ansteckenden Krankheit zur Verfügung haben, um entsprechende Maßnahmen treffen zu können. Um zum Beispiel die Durchimpfungsraten der Bevölkerung zu wissen, braucht es eine lückenlose Dokumentation aller Impfungen. Wenn nicht alle Impfungen erfasst werden, kann es zu falschen Ergebnissen kommen.“

Aktuell dürfte ein Brief an die ELGA also „nur“ aktivistischer Natur sein. Doch diese Unmöglichkeit zur Abmeldung ist rechtlich äußerst heikel. Entscheiden dürfte – in Österreich – der Verfassungsgerichtshof, nicht unbedingt der Europäische Gerichtshof. Dafür braucht es aber zuerst eine entsprechende Klage.

Wie groß die Chancen stehen, ist aber fraglich: denn das Gesundheitsministerium argumentiert auch mit dem Pandemieschutz. Bekanntlich zeigte sich der oberste Gerichtshof während der Covid-Jahre durchaus offen für weitreichende „Pandemiemaßnahmen“. Covidkritische Juristen sehen allerdings deutliche Brüche mit verfassungsrechtlichen Grundfreiheiten. „Elektronischer Impfpass und zentrales Impfregister sind verfassungs- und grundrechtswidrig“, schließt Michael Brunner.

In Deutschland verhält sich die Situation aber noch anders. Hier kann man der Elektronischen Patientenakte widersprechen, an die auch der e-Impfpass aktuell gekoppelt ist.

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