04. Februar 2025   Aktuell

Bundesregierung bezeichnet israelisches Vorgehen in Syrien erstmals als „völkerrechtswidrig“

Vor der Wahl: Wahlgesäusel von Regierungsparteien? Kurz vor der Wahl findet das Auswärtige Amt, (...) nach einigen Anlaufschwierigkeiten, für seine Verhältnisse erstmals etwas deutlichere Worte zum Agieren Tel Avis. (...) Wenn die "alte Truppe" wiedergewählt wird, sind dann Aussagen dieser Art wieder antisemitische Sprüche?

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Beitrag: NachDenkSeiten, ein Artkel von Florian Warweg

Am 28. Januar hatte der israelische Verteidigungsminister Israel Katz offiziell erklärt, dass die israelischen Truppen, die die Lage nach dem Sturz von Baschar al-Assad ausgenutzt und das strategisch wichtige Gebiet um den zum syrischen Staatsgebiet gehörenden Berg Hermon mit Waffengewalt besetzt hatten, „auf unbestimmte Zeit“ dort verbleiben werden. Das ist ein eklatanter Völkerrechtsbruch. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wieso die Bundesregierung dieses Vorgehen, im Gegensatz zur Verurteilung von territorialer Aneignung durch andere Staaten, bisher nicht kritisiert hat. Das Auswärtige Amt fand, nach einigen Anlaufschwierigkeiten, für seine Verhältnisse erstmals etwas deutlichere Worte zum Agieren Tel Avis. Von Florian Warweg.



Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 29. Januar 2025

Frage Warweg
Herr Wagner, wir bleiben grob in der Region: Der israelische Verteidigungsminister Katz hat am 28. Januar erklärt, die IDF werde in der auf dem Gipfel des Berges Hermon und darum herum etablierten Sicherheitszone („auf unbestimmte Zeit“) verbleiben.

 

 

Hierbei handelt es sich zweifelsfrei um syrisches Staatsgebiet, welches jetzt mit Waffengewalt von Israel besetzt wird. Da würde mich interessieren: Wieso kritisieren Sie in teilweise komplexeren völkerrechtlichen Kontexten Staaten, die Ähnliches tun, vehement, während Sie zu diesem erneuten, eklatanten Völkerrechtsverstoß von Israel jetzt aber schweigen? Können Sie mir einmal darlegen, was da die Motivation ist?

Wagner (AA)
Herr Warweg, ich würde zurückweisen, dass ich dazu schweige. Ganz klar ist ja – das haben wir an dieser Stelle, glaube ich, schon öfter erklärt, zum Beispiel auch im Zusammenhang mit der Reise der Ministerin nach Damaskus, dass die territoriale Integrität Syriens gewahrt werden muss. Das gilt mit Blick auf alle ausländischen Kräfte, die dort wirken. Sie erwähnen jetzt Israel: In der Tat macht Israel sozusagen geltend, dass es sich da verteidigt. Da ist das Völkerrecht sehr klar: Man kann auf fremdem Staatsterritorium nur dann agieren, wenn man sozusagen unmittelbar Selbstverteidigungsrecht ausübt. Insofern ist es an Israel, darzulegen, welchen konkreten Angriff es da fürchtet.

Klar ist aber – das haben wir immer wieder betont: Die territoriale Souveränität Syriens muss gewahrt werden. Das ist auch mit Blick auf den Übergangsprozess, den es jetzt in Syrien gibt, wichtig.

Zusatzfrage Warweg
Das heißt, die Besetzung dieser Sicherheitszone auf explizit syrischem Territorium benennen Sie nicht explizit als völkerrechtswidrig, sondern Sie sagen, das hänge davon ab, was für eine Erklärung für diese wohlgemerkt unbefristete Besetzung syrischen Territoriums Tel Aviv Ihnen liefert, habe ich das so richtig verstanden?

Wagner (AA)
Nein, das Völkerrecht ist da sehr klar: Es ist völkerrechtswidrig, und es wäre eben nur dann gerechtfertigt, wenn es eine unmittelbare Gefahr gibt. Es ist an Israel, darzulegen, ob das der Fall ist.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 29. Januar 2025

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