01. März 2025   Aktuell

"Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben“

Beitrag: NachDenkSeiten, ein Artikel von Marcus Klöckner

Mit „politischer Handschrift“ hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss zur Abschiebung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers gefasst, der weitreichender kaum sein könnte (die NachDenkSeiten berichteten). Diese Auffassung vertritt der Jurist René Boyke, der sieben Jahre für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gearbeitet und sich mit Asylfällen und Abschiebungen auseinandergesetzt hat. Laut Boyke hat der BGH mit dem Beschluss die Menschenwürde verletzt und gleich mehrere Fehler begangen. Unterm Strich ist der Beschluss auch weitreichend für deutsche Kriegsdienstverweigerer. Im Falle eines Krieges wäre des Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht mehr gegeben, sagt Boyke. Von Marcus Klöckner.

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