15. März 2025   Aktuell

9.529 Stimmen zu wenig? Warum das BSW auf Neuauszählung klagt

Wären die diversen Fehler, welche bei der Bundestagswahl 2025 in Deutschland gemacht wurden, bei einer Wahl in einem bestimmten lateinamerikanischen Land aufgetreten, hätte der Werte-Westen lauthals von Wahlbetrug gesprochen! 

Die Wahlfälschung, auch als Wahlbetrug bezeichnet, ist die bewusste Manipulation einer Wahl entgegen demokratischen Prinzipien, um das Wahlergebnis zu Gunsten oder Ungunsten einer Partei bzw. der Wahl als solcher zu verändern. In Deutschland ist Wahlfälschung gemäß §§ 107 ff des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar, es kursiert auch das Gerücht im Land, Wahlfälschungen treten hauptsächlich in diktatorischen Systemen auf.

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Beitrag: Sahra Wagenknecht

Nach dem vorläufigen Wahlergebnis hat das BSW den Einzug ins Parlament so knapp verpasst wie keine Partei zuvor. Nach den Zahlen, die die Bundesländer der Bundeswahlleiterin übermittelt haben, haben uns lediglich 9.529 Stimmen gefehlt. Allerdings deutet inzwischen vieles darauf hin, dass das BSW die 5-%-Hürde tatsächlich geknackt hat! Die relativ vielen Fehler, die bereits jetzt u.a. aufgrund unserer Hinweise korrigiert werden mussten, zeigen, dass die Zählung der Wählerstimmen in Deutschland im Promille-Bereich ziemlich fehleranfällig ist. Neben Übermittlungsfehlern, durch die Stimmen für das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ u.a. dem „Bündnis Deutschland“ zugerechnet wurden gab es dabei auch Fehler bei der Auszählung selbst. Das zeigt etwa die Neuauszählung in 12 Berliner Wahllokalen, bei der zwei zusätzliche BSW-Stimmen gefunden wurden. Hochgerechnet auf alle rund 90.000 Wahlbezirke wären das zusätzliche 15.000 Stimmen – und das BSW wäre im Bundestag vertreten! Bei über 285.000 als ungültig gewerteten Stimmen ist es durchaus wahrscheinlich, dass einige tausend Wahlzettel fälschlicherweise als ungültig gezählt wurden, auf denen nur eine Zweitstimme für das BSW angekreuzt wurde.

Solche Fehler lassen sich nur korrigieren, wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt. Deswegen haben wir beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Der Respekt vor den Wählern und vor der Demokratie und dem Rechtsstaat gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen, da nur so die nötige Klarheit geschaffen werden kann, ob das BSW den Einzug in den Bundestag tatsächlich verfehlt hat!

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