Am 8.4.2014 erfolgt offenbar eine Sammelabschiebung über den Flughafen Hannover nach Skopje
An der Abschiebung beteiligt sind Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg
Beitrag von Martin Link
Das Innenministerium Schleswig-Holstein legt auf Anfrage des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein Wert auf die Feststellung, "dass es sich bei dem Flug nicht um eine 'Sammelabschiebung' handelt sondern um einen Charterflug,
der für die Rückkehr im Rahmen einer freiwilligen Ausreise ebenso wie für Rückführungen genutzt werden kann" und beantwortet weitere Fragen wie folgt:
Zum Stand 18.03.2014 würden mit dem Flieger am 8.4. wohl 108 Personen ausreisen, "15 weitere serbische Ausreisepflichtige werden voraussichtlich hinzutreten, wenn die laufenden
Pass-Ersatz-Beschaffungmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen werden können. Wie viele Ausreisepflichtige hiervon freiwillig ausreisen und in welchen Fällen der Charterflug genutzt wird, auch Personen abzuschieben, lässt sich nur durch Klärung jedes Einzelfalles ermitteln. Aus Hamburg sind uns 11 ausreisepflichtige Serben und aus Mecklenburg-Vorpommern 21 bekannt die mitreisen
sollen."
Bei den Personen handele es sich um 38 Mazedonier und 70 Serben. Die Ethnie der Ausreise-pflichtigen werde nicht erfasst.
Fragen zu Geschlechtszugehörigkeit und ggf. Minderjährigkeit der Abgeschobenen/Rückkehrenden
könnten derzeit nicht beantwortet werden, und müsste anhand der Passagierliste 'händisch' ermittelt werden."/
Bei den Ausreisepflichtigen seien der Ausreisepflicht regelmäßig "erfolglose Asylerstverfahren
vorangegangen, aber auch erfolglose Asylfolgeverfahren. Eine genaue Aussage, ob andere Hinter--gründe vorliegen wäre nur nach Durchsicht aller Amtshilfeersuchen möglich."
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beantwortete die Anfrage des Flüchtlingsrates SH zu dieser Sammelabschiebung wie folgt: "Von der Maßnahme am 8. April habe ich ebenfalls erfahren. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt ist hieran allerdings nicht beteiligt. Daher liegen mir hierzu auch keine weiteren Erkenntnisse vor. Generell ist die Bundespolizei lediglich für den Vollzug der durch Bundesländer initiierten Rückführungsmaßnahmen zuständig. Ich rege daher an, Ihre Anfrage an die Innenministerien der norddeutschen Bundesländer zu richten."