04. Oktober 2014   Aktuell

Aktionstag gegen TTIP

                                                  

                                          Aktionstag gegen TTIP und CETA

                                          Wann: 11.10.2014 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
                                          Wo:     Helmstedter Innenstadt, auf der "Neumärker"
                                          Was:    InfoStand
 
Was hat TTIP mit meiner Kommune zu tun? Eine ähnliche Frage stellte mir kürzlich ein "Ratskollege" aus der Verwaltung. Hier eine Antwort:
Im TTIP geht es neben den kommerziellen Warenhandel auch um den Handel mit Dienstleistungen. Damit geht es auch um öffentliche kommunale Dienstleistungen, die von der Stadt erbracht werden oder durch private, halböffentliche Unternehmen oder Vereine und von freien Trägern erledigt werden. Das Handeln dieser lokalen Unternehmen wird mittelbar und unmittelbar durch TTIP beeinflusst werden und es wird direkt darauf einwirken, welche Leistungen zukünftig von den Kommunen wie erbracht werden können/müssen.
So wird das zukünftige Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge erheblich beeinflusst, denn das Freihandelsabkommen zwingt die Kommunen die US-Unternehmen zu berücksichtigen. Die Entscheidungsfreiheit der Kommunen wird durch das geplante Investitionsschutzverfahren voraussichtlich noch weiter eingeschränkt, da andernfalls Schadensersatzklagen von Investoren aus den USA drohen könnten.

Privatisierung der kommunalen Dienstleistungen

Auch wenn sich das Handelsabkommen nicht explizit mit den Organisationsformen und -aufgaben der öffentlichen Verwaltung beschäftigt, werden sich die Inhalte des Abkommens auf die Freiheit der Kommunen auswirken, sich selbstständig zu organisieren. Dieses könnte durch eine Marktzugangsverpflichtung eingeschränkt werden, welche lokale Monopole und ausschließliche Dienstleistungserbringer untersagt.

Eine Marktzugangsverpflichtung könnte dazu führen, dass neben den kommunalen auch private Unternehmen diese Erstellung wahrnehmen können müssen und Rechtsformeinschränkungen nicht zulässig sind. Insgesamt wird damit das verfassungsmäßig garantierte kommunale Selbstverwaltungsrecht und das Subsidiaritätsprinzip unterlaufen, zugleich die EU-Grundrechtecharta und EU-Sozialcharta missachtet.

Das Abkommen will nicht nur Handelshemmnisse für Pharma, Chemie, Auto, Elektronik, Nahrungsmittel, Landwirtschaft und Finanzdienste beseitigen, sondern umfasst viele öffentliche Dienstleistungen. Ein noch weiter verschärftes Spardiktat für die kommunalen Haushalte wird damit weitere Ausgliederungen, Privatisierungen und Deregulierungen forcieren. Nur wenige öffentliche Dienstleistungen wie Polizei, Militär, Rechtsprechung, Strafvollzug und ähnliches werden von der Liberalisierung ausgenommen.

Dagegen werden für die Kommunen relevante Handlungsbereiche wie etwa das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik und Umweltschutz durch das Abkommen weiter liberalisiert und die dortigen Standards geschwächt und abgesenkt.
Eine Mitwirkung der Kommunen ist bei den Verhandlungen zum TTIP nicht vorgesehen und es ist daher unwahrscheinlich, dass die Interessen der Städte und Gemeinden ausreichend berücksichtigt werden.
 
Und was unvereinbar mit dem Grundgesetz ist,
das TTIP untergräbt nicht nur die Gesetzgebung der Länder, sondern schafft auch die Gerichtsbarkeit weitestgehend ab.
 
Sogenannte Investment-Schutzklauseln garantieren den Konzernen ihre Profite, auch wenn sich die Bevölkerung mittels Bürgerinitiative gegen geplante Vorhaben entscheiden sollte. Der Konzern verklagt den Staat dann vor unternehmerfreundlichen Schiedsgerichten auf Schadensersatz entgangener Gewinne. Konzern und Staat einigen sich dadurch außergerichtlich und der Steuerzahler muss dafür gerade stehen (mehr hier).
Die Vorteile der Konzerne sind die Nachteile der Bürger
Kein Protest gegen den Bau eines Atomkraftwerkes würde jemals wieder in Deutschland oder der EU eine Relevanz haben, denn würde dem nachgegeben, drohten Strafen in Millionenhöhe. (Man beachte dazu Vattenfall). Die Wasserprivatisierung kann endlich durch die Hintertür möglich gemacht werden, genmanipulierte Lebensmittel werden Standard auf unserem Tisch und niemand, absolut niemand kann dagegen klagen. Diese Möglichkeit wird jedem Bürger der EU genommen.
Fracking in jedem Bundesland. Das wird heiter, wenn in Gegenden wie Helmstedt nach Schiefergas gesucht wird. Unser  Erdreich ist durch den Abbau von Salz und Braunkohle durchlöchert wie ein Schweizer Käse. Wen will der Besitzer verklagen, wenn das Eigenheim über dem Kopf zusammenbricht? (Beitrag über Fracking.)
Das würde auch heißen Braunkohleabbau ohne Umweltstandards, denn Umweltschutzmaßnahmen sind teuer und wirken sich renditeschädigend aus.
 
Lohnerhöhungen durch Tarifverhandlungen von Gewerkschaften sind beispielsweise ebenfalls dazu geeignet die Rendite von Investoren zu verringern und diese müssten dann entschädigt werden. Die Steuerzahler müssten also für alles aufkommen, was den Gewinnbestrebungen von ausländischen Unternehmen entgegen steht.
TTIP ist rechtlich gesehen ein klassisch sittenwidriger Vertrag, der einen Vertragspartner einseitig benachteiligen und Risiken auf Staaten abwälzen würde, die nicht in ihrer Verantwortung liegen.

TTIP, ein Anschlag auf die Demokratie
Wenn man die Dinge weiterspinnt, dann wären Parlamente nur noch Marionetten, welche ausschließlich Gesetze im Sinne von Konzernen etc. beschließen würden. Somit wäre die Demokratie und der Rechtsstaat endgültig vom Tisch und wir würden in allen Lebensbelangen nur noch vom internationalen Kapital abhängen. Eine grausige Vorstellung!
Wer sagt TTIP bringe Freiheit, Gleichheit, millionen Arbeitsplätze, höhere Löhne, der lügt und hält sämtliche EU-Bürger für eine Herde von Schafen, die nur "mäh" sagen können.
 
 Quelle u. a. : TTIP ein Skandal

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute4
Gestern14
Woche261
Monat274
Insgesamt95241
 

Anmeldung