27. Mai 2015   Aktuell

Erste Klagen gegen Deutschland wegen US-Drohnenmorde von deutschem Boden aus

Tödlicher Angriff im Jemen: Kölner Gericht urteilt über Drohnenangriff der USA

Drei Jemeniten klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Drohnenangriffs der USA
Die Kläger verlangen, dass Deutschland den USA Drohnensteuerung vom Stützpunkt Ramstein verbietet
Die Bundesregierung hält die Klage für unzulässig.

Das Verwaltungsgericht Köln muss am Mittwoch (27.05.2015) in einem heiklen Fall entscheiden.

 

Drei Männer aus dem Jemen klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Drohnenangriffs der USA. Dieser Angriff soll von deutschem Boden aus gesteuert worden sein, behaupten die Kläger. Nach ihren eigenen Angaben verloren die Männer aus der Region Hadramout im Osten des Jemen bei dem Angriff am 29. August 2012 im Dorf Khashamir einen Neffen und einen Schwager. Die Kläger halten die Drohnenangriffe im Jemen für völker- und menschenrechtswidrig. Sie sehen sich in Todesgefahr und sind der Ansicht, das im deutschen Grundgesetz verankerte Recht auf Leben müsse auch für sie gelten.
"Ohne Ramstein gäbe es keine zivilen Drohnenopfer im Jemen".

Die Kläger gehen davon aus, dass Daten für die Drohnensteuerung im Jemen über die US-Air Base im rheinland-pfälzischen Ramstein weitergeleitet und Drohnenangriffe von dieser Luftwaffenbasis unterstützt werden. Mit ihrer Klage wollen die Jeminiten erreichen, dass die Bundesrepublik den USA die Nutzung Ramsteins für diese Zwecke untersagt. "Ohne Ramstein gäbe es keine zivilen Drohnenopfer im Jemen", sagt Justiziar Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die Klage juristisch vorbereitet hat, der dpa. Auch der ehemalige Drohnenpilot Brandon Bryant hatte gegenüber NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" erklärt: "Ohne Deutschland wäre der gesamte Drohnenkrieg des US-Militärs nicht möglich." Ramstein werde als Relaisstation genutzt. Weil die Einsatzgebiete so weit von den Vereinigten Staaten entfernt sind, müsse das Funksignal für die Drohnensteuerung über Deutschland geleitet werden.


USA bestreiten Drohnensteuerung von Deutschland aus

Die Bundesregierung hält die Klage für unzulässig. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums wollte sich wegen des laufenden Verfahrens aber nicht beim WDR äußern. Nach Medienberichten über geheime US-Dokumente, denen zufolge die US-Armee praktisch alle Drohnenangriffe über Deutschland abwickle, hat die Bundesregierung stets auf Erklärungen der Vereinigten Staaten verwiesen: Von ihren Stützpunkten in Deutschland würden Drohnenangriffe weder geflogen noch gesteuert. Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags von 2014 hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, rechtlich gegen eine etwaige Steuerung der US-Drohnenangriffe von Deutschland aus vorzugehen.


Hat Deutschland Einfluss auf das Handeln der USA?

Die Klage wird in Köln verhandelt, weil der Sitz des Bundesverteidigungsministeriums in Bonn liegt - und damit im Zuständigkeitsbereich des Kölner Verwaltungsgerichts. Zentrale Frage des Prozesses wird sein, ob die Bundesregierung Einflussmöglichkeiten auf das Handeln der USA hat. Trotz der Komplexität des Verfahrens wird die Kammer wohl noch am selben Tag ein Urteil verkünden, sagte ein Gerichtssprecher dem WDR. Im Fall einer Revision könnte das Verfahren anschließend über das Oberverwaltungsgericht bis hin zum Bundesverwaltungsgericht gehen.

Mehr zum Thema

Drohnenopfer verklagen Deutschland [tagesschau.de]

Über den LINK: Weltweiter Rechtsbruch über Ramstein, Steuerzentrale aller Todesdrohnen

kommen Sie zum Video "Schmutzige Kriege - die geheimen Kommandoaktionen der USA" v. Jeremy Scahill, Kriegsreporter

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